Notariatsgebühren Justizkommission befürwortet Mittelweg bei den Notariatsgebühren

SDA

30.10.2019 - 15:04

Die Justizkommission schlägt bei der Revision der Notariatsgebühren im Kanton Bern einen Mittelweg vor.
Die Justizkommission schlägt bei der Revision der Notariatsgebühren im Kanton Bern einen Mittelweg vor.
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Justizkommission des bernischen Grossen Rats will keinen radikalen Systemwechsel bei den Notariatsgebühren. Die Regierung hat vorgeschlagen, dass Notariatsgebühren künftig nach Zeitaufwand berechnet werden. Der Vorschlag wurde in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen.

Die vorberatende Justizkommission hat sich am Mittwoch für einen Mittelweg ausgesprochen. Bei Notariatsgeschäften ohne Geschäftswert – wie zum Beispiel Eheverträge, Testamente oder Beglaubigungen – sollen die Notariatsgebühren nach Zeitaufwand berechnet werden. Dabei gilt eine Mindestgebühr.

Bei Geschäften mit einem Geschäftswert, also beispielsweise Grundstückkaufverträge oder Fusionen, soll weiterhin der gestaffelte Rahmentarif gelten. Eine Ausnahme will die Kommission bei Grundpfandverträgen machen. Sie sollen nach gebotenem Zeitaufwand gekoppelt mit einer Mindestgebühr tarifiert werden.

Weiter will die Kommission, dass die Minimalgebühren bei bedürftigen und gemeinnützigen Klienten unterschritten werden können, wie der bernische Grosse Rat am Mittwoch mitteilte. Eine Minderheit der Kommission möchte den Schutz der wirtschaftlich Schwachen ausbauen.

Eine Differenz innerhalb der Kommission gibt es auch bei der Frage der Geheimhaltungspflicht. Eine Mehrheit der Kommission fordert, dass die Geheimhaltungspflicht aufgehoben wird, wenn sie die Notarinnen und Notare daran hindert, einen ungerechtfertigten Vermögensnachteil abzuwenden. Für die Minderheit müsste dieser Nachteil erheblich sein.

Lockerungen werden begrüsst

Die Justizkommission begrüsst hingegen die von der Regierung vorgeschlagene Lockerung der Organisationsvorschriften. Notarinnen und Notare sollen ihren Beruf nicht nur freiberuflich, sondern auch in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, einer GmbH oder Bürogemeinschaft ausüben können.

Notarinnen und Notare dürfen weiterhin gelegentlich Liegenschaften vermitteln. Allerdings dürfen sie dafür keine Provision erhalten. Eine gewerbliche Liegenschaftsvermittlung ist nicht erlaubt.

Dauerthema

Heute legt der Kanton die Höhe der Notariatsgebühren in einem Rahmentarif fest. Die Notariatsgebühren sind im Kanton Bern ein Dauerthema. Der eidgenössische Preisüberwacher forderte wiederholt eine Senkung der aus seiner Sicht hohen Tarife.

Seither gab es immer wieder erfolglose Bestrebungen für eine Abkehr von staatlichen Mindestgebühren hin zu mehr brancheninternem Wettbewerb. Dies änderte sich, als der Grosse Rat im November 2015 überraschend eine Motion von SP, GLP, EVP und Grünen überwies – gegen den Willen von SVP und FDP.

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