Coronavirus – BernKanton Bern begrüsst Eckwerte der neuen Härtefallverordnung
hn, sda
12.1.2022 - 15:10
Der Kanton Bern ist mit den Eckpfeilern der neuen Härtefallhilfe des Bundes für die von der Coronakrise gebeutelten Unternehmen einverstanden. Im Rahmen einer Vernehmlassung wünscht sich Bern jedoch weniger Bürokratie.
Keystone-SDA, hn, sda
12.01.2022, 15:10
12.01.2022, 15:24
SDA
So möchte der Regierungsrat jene Artikel aus der neuen Verordnung streichen, die von den Unternehmen verlangen, bereits bezogene Kurzarbeitsentschädigungen respektive Erwerbsersatz nachzuweisen und die ergriffenen Selbsthilfemassnahmen darzulegen.
Die zusätzlichen Kriterien wären im Vollzug faktisch nicht umsetzbar, schreibt der Kanton Bern in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Ferner beantragt Bern von einer monatlichen Prüfung und Auszahlung der Härtefallgelder auf einen quartalsweisen Vollzug umzuschwenken. Bei kleinen Unternehmen sollen Pauschalen ausgerichtet werden.
Aus Sicht des Regierungsrates sollten die Massnahmen der Härtefallverordnung 2022 bereits ab Dezember 2021 greifen, da es bereits ab diesem Zeitpunkt zu Einschränkungen in der Wirtschaft kam. Zudem sollen auch Unternehmen Unterstützung erhalten, die erst seit 2022 massive Umsatzeinbrüche erfahren.
Schützenhilfe von den Sozialpartnern
Unterstützung erhält der Regierungsrat von den Sozialpartnern, wie diese in einer Mitteilung vom Mittwoch schreiben. Bewährte Instrumente sollen mit möglichst geringem administrativen Aufwand weitergeführt und punktuell ergänzt werden.
Insbesondere fordern auch die Sozialpartner keine zusätzlichen Nachweise, die den Vollzug erschweren. Schlanke Verfahren seien die Voraussetzung für eine wirksame Hilfe. Bisherige Erfahrungen hätten gezeigt, dass schlanke Verfahren nicht stärker anfällig für Missbräuche seien.
Unternehmen leiden weiterhin
Der Bund hat am 17. Dezember eine neue Härtefallverordnung für das Jahr 2022 angekündigt. Sie befindet sich derzeit in der Vernehmlassung.
Bis anhin konnten Firmen Härtefallgelder beantragen, die entweder auf Weisung der Behörden schliessen mussten oder die einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent hinnehmen mussten.
Neu soll auch Hilfe bekommen, wer bereits Kurzarbeitsentschädigung oder Erwerbsausfallentschädigungen wegen der Pandemie erhält. Die Unternehmen müssen ausserdem nachweisen, dass sie selber Hilfsmassnahmen ergriffen haben. Die Beträge sind pro Unternehmen auf 400'000 Franken pro Monat oder 4,8 Mio. Franken pro Jahr gedeckelt.
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