Coronavirus – Bern Kanton Bern begrüsst Aufstockung der Wirtschaftshilfe des Bundes

SDA

1.4.2020 - 14:55

Der bernische Regierungsrat hat mit Befriedigung von der auf Bundesebene angekündigten Aufstockung der Wirtschaftshilfe während der Corona-Krise Kenntnis genommen. Der Kanton soll lediglich ergänzend zum Bund Massnahmen ergreifen, betont die Berner Kantonsregierung.

Ende März hatte der Regierungsrat Sondermassnahmen der Wirtschaftsförderung in Kraft gesetzt, wobei er einen Rahmenkredit für die Wirtschaftsförderung von 35 Millionen Franken gesprochen und bereits eine erste Tranche von 15 Millionen Franken zur Umsetzung freigegeben hatte. Zurzeit liegen über 50 Gesuche vor, von denen mehr als die Hälfte bereits bewilligt wurde.

Am Mittwochnachmittag gab der Bundesrat bekannt, er erwäge, die Unterstützung für die Wirtschaft auszubauen. Profitieren sollen insbesondere Selbständige, die wegen der Coronavirus-Pandemie ihr Einkommen verloren haben. Nicht rückzahlbare Betriebs-Subventionen lehnt die Landesregierung hingegen ab.

Miete und Pacht erlassen

Ausserdem hat der Regierungsrat am Mittwoch die Verordnung über die Sofortmassnahmen ergänzt, wie er in einer Mitteilung schreibt. So kann der Kanton als Immobilieneigentümer Restaurants, Bars, Läden und anderen Einrichtungen, die von der bundesrechtlichen Schliessung betroffen sind, die Nettomiet-, Pacht- und Baurechtszinse erlassen.

Auf Gesuch hin können die entsprechenden Zinsen für die Monate April, Mai und Juni 2020 ganz oder teilweise erlassen werden.

Tourismus entlasten

Zur Entlastung des Tourismusbereichs werden sämtliche Beherbergungsabgaben bis zum 31. Dezember 2020 gestundet, wie die Regierung weiter mitteilte. Die Übernachtungen müssen jedoch weiterhin gemeldet werden.

Eine ergänzende Sofortmassnahme für die Gastronomie betrifft die Alkoholabgabe. Sie wird den betroffenen Restaurants für das Jahr 2020 erlassen. Davon ausgeschlossen sind Take-aways und Detailhändler, die Alkohol verkaufen dürfen.

Take-aways bis 21 Uhr geöffnet

Eine weitere Neuerung gibt es bei den Take-away-Betrieben. Sie durften bisher während der üblichen Ladenöffnungszeiten ihre Speisen und Getränke verkaufen. Neu gelten erweiterte Öffnungszeiten.

Die Take-aways und als Take-away tätige Gastrobetriebe können ab sofort sieben Tage pro Woche bis jeweils 21 Uhr offen sein. Der Abholdienst bei den Gastrobetrieben ist ebenfalls bis 21 Uhr möglich.

Für Hauslieferungen gelten die gesetzlich festgelegten Öffnungszeiten für Gastgewerbebetriebe (05.00 Uhr bis 00.30 Uhr). Die vom Bund erlassenen Vorschriften betreffend Hygiene und sozialer Distanz müssen eingehalten werden.

Unterschriftensammlungen ruhen

Wegen der Corona-Pandemie ruhen derzeit auch alle Unterschriftensammlungen für politische Begehren. Für kantonale und kommunale Volksbegehren gilt laut Regierungsrat ein Fristenstillstand bis am 31. Mai.

Während dieser Zeit dürfen keine Unterschriften gesammelt werden, weder aktiv auf der Strasse, noch per Email oder im Internet. Unterschriftenbogen im Internet sind zu entfernen oder deren Herunterladen ist zu sperren.

Mit dem Fristenstillstand sollen die Volksrechte gewahrt werden, denn die aktuell geltenden Einschränkungen der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit beeinträchtigen das Sammeln von Unterschriften stark.

Anders als bei Volksinitiativen gilt der Fristenstillstand beim fakultativen Referendum nur bedingt. Der Fristenlauf steht nur dann still, wenn ein Interesse am Fristenstillstand besteht. Für den Nachweis dieses Interesses genügt es, dass ein Komitee bis zum 14. April 2020 der Staatskanzlei oder der entsprechenden Gemeindebehörde eine Unterschriftensammlung anzeigt.

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