Die bernischen Gemeinden erhalten mehr Handlungsspielraum in kommunalen Raumplanungsverfahren. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Kommunen in Raumplanungssachen beschleunigt und verbessert werden.
Die Gemeinden forderten seit längerem eine Vereinfachung der Zusammenarbeit, denn mit den Verschärfungen des Raumplanungsrechts der letzten Jahre wurden Planungsverfahren zunehmend komplexer und aufwändiger.
Auch beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wuchs die Geschäftslast derart an, dass Vorprüfungen oft nicht innert der dreimonatigen Frist durchgeführt werden konnten.
Nun wurden acht Massnahmen erarbeitet, mit denen dem Wunsch der Gemeinden Rechnung getragen werden soll. Im Fokus steht dabei, möglichst viele Fragen schon zu Beginn des Verfahrens klären zu können und die Verantwortung der Gemeinden zu stärken.
So soll beispielsweise in Zukunft schon zum Beginn eines Raumplanungsverfahrens ein Gespräch zwischen Gemeinde und AGR stattfinden. Dadurch könnten mögliche Stolpersteine möglichst rasch erkannt und beseitigt werden, schreiben die Direktion für Inneres und Justiz und des Verbands bernischer Gemeinden in einer gemeinsamen Mitteilung vom Freitag.
Weiter soll das AGR den Gemeinden auf Wunsch eine Themenliste mit zu klärenden Fragen kommunizieren und ihnen damit Gelegenheit geben, ihre Planung noch vor Abschluss der Vorprüfung anzupassen.
Weiter haben sich Gemeinden und Kanton auch auf ihre jeweiligen Rollen geeinigt. Die Interessenabwägung obliegt im Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren der Gemeinde und nicht dem AGR. Das AGR überprüft die Interessenabwägung der Gemeinden einzig auf ihre Rechtmässigkeit.
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02.05.2024
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