Gesundheitsversorgung Kanton Bern erlässt restriktivere Spitalliste

SDA

10.5.2019 - 12:28

Die neue Spitalliste für die Akutsomatik im Kanton Bern fällt restriktive aus. Spezialisierte Behandlungen werden weiter konzentriert.
Die neue Spitalliste für die Akutsomatik im Kanton Bern fällt restriktive aus. Spezialisierte Behandlungen werden weiter konzentriert.
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Der Kanton Bern hat am Freitag die neue Spitalliste in Kraft gesetzt. Sie fällt restriktiver aus als ihre Vorgängerinnen. Manchen Kliniken dürften Behandlungen gestrichen werden.

Wer allenfalls auf was verzichten muss, ist noch offen, denn die Liste will der Kanton erst nach Ablauf der dreissigtägigen Beschwerdefrist veröffentlichen.

Bekannt ist, dass 34 Spitalstandorte, davon fünf ausserkantonale, sowie zwei Geburtshäuser auf der Spitalliste 2019 geführt werden. Die Liste bestimmt, welche stationären Leistungen die Kliniken über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen dürfen. Es sind dies Kosten, an denen sich der Kanton Bern namhaft beteiligt.

Gesundheits- und Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg will mit der Liste das stationäre Angebot gezielt steuern, um «die Behandlungsqualität hoch zu halten und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten weiter zu stärken», wie es in der Mitteilung des Kantons heisst.

Doch mit der Spitalliste will der Kanton insbesondere auch dämpfend auf die Gesundheitskosten einwirken. Dazu will er spezialisierte Behandlungen weiter konzentrieren, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Gelegenheitseingriffe sollen künftig vermieden werden.

Will heissen: Spitäler, die in den vergangenen Jahren gewisse Eingriffe gar nicht oder nur selten durchgeführt haben, müssen auf einen Leistungsauftrag des Kantons für diese Operationen verzichten.

Ambulant vor stationär

Ein weiteres Merkmal der Spitalliste 2019: der Kanton setzt noch stärker auf den Grundsatz «ambulant vor stationär». Beispielsweise in der Augenheilkunde hat sich in den vergangenen Jahren bereits eine deutliche Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen vollzogen.

Der Kanton hat die Leistungsaufträge für stationäre Behandlungen in der Augenheilkunde daher bewusst auf wenige Spitäler konzentriert. Die übrigen Spitäler dürfen weiterhin ambulante Leistungen erbringen.

Der Regierungsrat vermutet ein ähnliches Potenzial auch in anderen medizinischen Bereichen, etwa bei der Handchirurgie. Für diese Eingriffe wurden die Leistungsaufträge für alle Bewerber befristet vergeben, um in den kommenden Jahren die Tendenzen zu beobachten.

Um einen Leistungsauftrag zu erhalten, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, so etwa wie relevant das Angebot für die Gesundheitsversorgung ist. Daneben hat der Kanton Bern erstmals auch die Vorgaben der Mindestfallzahlen konsequent umgesetzt, wie der Regierungsrat weiter schreibt.

Gleichzeitig anerkennt die Kantonsregierung aber auch die Herausforderung für die Listenspitäler, die zusätzlich zur Inkraftsetzung der Spitalliste, ihre Prozesse anpassen «und Kapazitäten abbauen zu müssen».

Die am Freitag in Kraft gesetzte Liste betrifft den Bereich der Akutsomatik, also das, was man landläufig als Behandlung im Spital versteht. Der altgriechische Begriff Soma bedeutet Körper. Die neue Spitalliste für die Psychiatrie ist für Herbst 2019, jene für die Rehabilitation im Frühjahr 2020 geplant.

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