Fallzahlen steigen Kanton Bern führt Maskenpflicht an Grossveranstaltungen ein

SDA

24.9.2020 - 11:09

Bei Grossveranstaltungen ab 1'000 Personen gilt im Kanton Bern ab 1. Oktober eine Maskenpflicht – so etwa im Stadion Wankdorf.
Bei Grossveranstaltungen ab 1'000 Personen gilt im Kanton Bern ab 1. Oktober eine Maskenpflicht – so etwa im Stadion Wankdorf.
Source: Keystone/Anthony Anex

Im Kampf gegen steigende Coronazahlen führt der Kanton Bern die Maskenpflicht für Grossveranstaltungen ab 1'000 Personen ein. Das gab die bernische Gesundheitsdirektion am Donnerstag bekannt.

Für Fussball- und Eishockeyspiele ist eine Maskenpflicht bereits in der Bundesverordnung geregelt, wie Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg vor den Medien sagte. Der Kanton Bern gehe hier einen Schritt weiter und schreibt Masken für alle Grossveranstaltungen vor.

Nur wenn konsequent Masken getragen würden, könne die Anzahl angeordneter Quarantänen stark reduziert werden. So könne man das Contact Tracing «ein bisschen schonen», sagte Schnegg.

Die Bewilligung für Grossanlässe erteilen die Regierungsstatthalter. Sie können sich dabei auf ein Ampelsystem der Gesundheitsdirektion stützen. Steht die Ampel auf Grün oder Gelb, steht der Bewilligung grundsätzlich nichts im Weg. Bei Orange ist eine Bewilligung mit zusätzlichen Auflagen denkbar. Rot heisst «Njet».



Noch nicht einführen will der Kanton Bern die Maskenpflicht in Läden. Das könne man bei Bedarf aber schnell ändern, sagte Schnegg. «Wir haben eine entsprechende Verordnung vorbereitet und verfolgen die weitere Entwicklung.»

Fallzahlen steigen

Die Corona-Lage im Kanton Bern sei trotz steigender Fallzahlen im Moment noch recht gut, sagte Kantonsärztin Linda Nartey. «Die Fälle werden aber weiter zunehmen.» Das gelte auch für die Zahl der Hospitalisierungen.

In den letzten Wochen hätten sich viele Personen im Familienkreis, an privaten Festen und bei der Arbeit angesteckt, sagte Gesundheitsdirektor Schnegg. Er rief die Bevölkerung auf, die Verhaltens- und Hygieneregeln wieder konsequent anzuwenden.

Am Arbeitsplatz und auch in den Pausen solle eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden könne. Kantonsärztin Nartey ergänzte, die Arbeitgeber sollten wieder vermehrt Home Office ermöglichen.

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