DenkmalschutzKanton Bern kippt Abbruchbewilligung für Wohnblock im Tscharnergut
pa, sda
4.5.2021 - 14:13
Ein denkmalgeschützter Wohnblock in der Siedlung Tscharnergut im Westen der Stadt Bern darf nicht abgebrochen werden. Der Kanton Bern hat die Beschwerden der Stadt und des Heimatschutzes gegen die Abbruchbewilligung gutgeheissen.
04.05.2021, 14:13
SDA
Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hob die im Juli 2020 erteilte Abbruchbewilligung des Regierungsstatthalters Bern-Mittelland auf. Sowohl der Gesamtüberbauung Tscharnergut als auch dem betroffenen Scheibenhaus komme ein «ausserordentlich hoher denkmalpflegerischer Wert» zu, teilte der Kanton Bern am Dienstag mit.
Eine umfassende Sanierung des Gebäudes sei für die Bauherrschaft wirtschaftlich tragbar und damit zumutbar. Das öffentliche Interesse am Erhalt des schützenswerten Baudenkmals überwiege die Interessen der Bauherrschaft. Der Entscheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.
Der Berner Regierungsstatthalter Christoph Lerch hatte zunächst grünes Licht zum Abbruch des Gebäudes gegeben. Aus seiner Sicht wäre die Sanierung mit nicht zumutbaren Verlusten für die Fambau Genossenschaft als Eigentümerin verbunden.
Der Statthalter stützte sich dabei auf ein Gutachten, wonach das Gebäude könnte nach einer minimalen Sanierung nicht kostendeckend vermietet werden. Auch könnte die Fambau die nächste Tragwerksanierung, welche in 30 Jahren fällig ist, nicht mit den Mieterträgen finanzieren.
«Tscharni» national bekannt
Gegen die Abbruchbewilligung erhoben sowohl die Stadt Bern wie auch der Berner und der Schweizer Heimatschutz Beschwerde. Die Hochhäuser im «Tscharni» seien anerkanntermassen von nationaler Bedeutung, argumentierte der Heimatschutz, der einen «gefährlichen Präzedenzfall» für andere schützenswerte Bauten befürchtete.
Die Hochhaus-Überbauung Tscharnergut in Bern-Bethlehem gehörte Ende der 1950er Jahren und Anfang der 1960er Jahren zu den grössten Wohnbauprojekten in der Schweiz. Das Gebäude Fellerstrasse 30, das abgebrochen werden soll, ist zusammen mit drei weiteren schützenswerten Gebäuden Teil eines eigenen Objektblatts im kantonalen Bauinventar der Stadt Bern.
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