Im Kanton Bern können Sportveranstaltungen und Konzerte künftig auch an hohen Feiertagen wie Ostern, Auffahrt oder Pfingsten bewilligt werden. Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung mit 128 zu 18 Stimmen bei 6 Enthaltungen verabschiedet.
Von den Parteien stellten sich einzig EVP und EDU grundsätzlich gegen die Revision. EVP-Sprecher Markus Wenger (Spiez) kritisierte dabei eine "Salamitaktik": Ziel sei, die hohen Feiertage zu normalen Sonntagen "zu degradieren". Die Gesellschaft müsse an diesen geschützten Feiertagen auch einmal "herunterfahren", betonte Wenger.
Alle übrigen Parteien sprachen sich für die Lockerung aus. Der gesellschaftliche Wandel betreffe auch das Freizeitverhalten, sagte SVP-Sprecherin Andrea Gschwend (Kaltacker). Ein Verbot sei nicht mehr zeitgemäss. Zudem obliege die Bewilligung den Gemeinden, und mit dem Ruhegebot werde nicht leichtfertig umgegangen.
Für die SP beinhaltet ein Ja zur Lockerung "keine Zustimmung zu weiteren Liberalisierungen", wie Miriam Veglio (Zollikofen) erklärte. Die geltenden Bestimmungen zur Sonntagsarbeit dürften nicht angetastet werden.
In den Reihen der SP gab es jedoch einzelne Abweichler: So stimmte Gewerkschafterin Béatrice Stucki (SP/Bern) gegen die Revision, weil sie den Arbeitnehmerschutz an Sonntagen "nicht weiter aushöhlen" wolle.
Polizeidirektor Philippe Müller (FDP) betonte, die Regierung halte am Ruhegebot an Feiertagen als "wichtigem gesellschaftlichen Grundsatz" fest. So müssten die Gemeinden darauf achten, dass keine Gottesdienste gestört werden. Auch dürften sich Bewilligungen für ähnliche Anlässe am gleichen Ort zur selben Zeit nicht häufen.
YB-Meisterfeiern an Pfingsten künftig legal
Auslöser der Gesetzesrevision war ein im Februar 2017 vom Kantonsparlament überwiesener Vorstoss von Michael Köpfli (GLP/Bern). Köpfli lobte den Regierungsrat am Mittwoch für die rasche Umsetzung.
Und es sei wohl die Ironie des Schicksals, dass ausgerechnet er als gebürtiger Basler dazu beigetragen habe, dass YB den Titel als Fussball-Schweizermeister am Pfingstsonntag feierte. "Vielleicht ist das die Strafe Gottes", kommentierte Köpfli augenzwinkernd in Richtung der EVP-Bänke.
Im Frühling umging die Stadt Bern das Veranstaltungsverbot an hohen Festtagen, indem sie die YB-Meisterfeiern samt Umzug kurzerhand zum "traditionsreichen Anlass" erklärte. Zehntausende Bernerinnen und Berner wohnten schliesslich am Pfingstsonntag der gelb-schwarzen Prozession bei.
Bereits damals wurde auf den Willen des Gesetzgebers zur geplanten Lockerung der Bestimmungen an hohen Feiertagen hingewiesen.
Mit der Änderung des Gesetzes über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen gelten künftig auch Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Weihnachten sowie am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag die gleichen Regeln für die Bewilligung von Veranstaltungen wie an Sonntagen und den übrigen Feiertagen.
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