Grosser Rat BEKanton Bern schreibt Härtefallklausel in Asylgesetzgebung
SDA
9.12.2019 - 16:07
Junge Flüchtlinge, die nach mehrjährigen Asylverfahren weggewiesen werden, sollen eine angefangene Lehre beenden dürfen. Diese Härtefallregelung hat der bernische Grosse Rat ins kantonale Einführungsgesetz zur Asylreform geschrieben.
Der Rat nahm mit 90 zu 52 Stimmen bei 5 Enthaltungen einen Antrag von Jakob Schwarz (EDU/Adelboden) an. Demnach werden die Kantonsbehörden verpflichtet, den Spielraum der bundesrechtlichen Vorgaben aktiv auszuschöpfen und beim Bund für die Betroffenen entsprechende Anträge einzureichen.
Es gehe nicht darum, Schlupflöcher zu schaffen, sondern um Härtefälle, die «systembedingt» entstanden seien, betonte Schwarz. Konkret geht es um Asylsuchende, die jahrelang auf Entscheide hätten warten müssen. Darunter seien viele gute integrierte Lehrlinge, deren Lehrbetriebe viel «Herzblut» in die Ausbildung gesteckt hätten.
Gegen den Härtefallartikel wandten sich FDP und SVP. Die Klausel suggeriere, dass der Kanton Bern überhaupt einen rechtlichen Spielraum habe, was aber nicht zutreffe, sagte Hans Schär (FDP/Schönried).
Von einem «falschen» Signal sprach auch Thomas Knutti (SVP/Weissenburg). Es dürfe nicht sein, dass rechtskräftig Weggewiesene im Asylverfahren besser gestellt würden als vorläufig Aufgenommene.
Müller: «Papiertiger»
Die Regierung ihrerseits gab den früheren Widerstand gegen eine solche Klausel auf. Die Debatte habe «groteske Züge» angenommen, sagte Polizeidirektor Philippe Müller (FDP) am Montag in Anspielung auf Medienberichte, wonach sich die Berner Behörden beim Bund zu wenig für Härtefälle einsetzten.
Das Gegenteil sei der Fall, betone Müller: Allein im Jahr 2018 habe der Kanton Bern beim Bund 20 Gesuche für die im Bundesrecht vorgesehene, allgemeine Härtefallregelung eingereicht. Diese Zahl sei deutlich höher als in anderen Kantonen – etwa im Vergleich zu den 12 Gesuchen des Kantons Waadt.
Die vom Parlament gewünschte Härtefallklausel sei «toter Buchstabe» und ändere an der heutigen Praxis nichts. Müller sprach gar von einem «Papiertiger», der zu hohe Erwartungen wecke. Zudem führe er im Einzelfall gar zu einer Verschärfung, etwa bei Sanspapiers: Sie erfüllen die Voraussetzung eines «mehrjährigen» Asylverfahrens nicht.
Zum Durchbruch verhalfen dem EDU-Antrag nebst der Linken die Mitteparteien sowie einzelne bürgerliche Parlamentarier, die sich als KMU-Vertreter im Interesse der Lehrbetriebe für die vorgeschlagene Härtefall-Regelung von weggewiesenen Lehrlingen einsetzen.
Vorlage unter Dach
Die Härtefallregelung war am Montag in der zweiten Gesetzes-Lesung der einzige noch offene Punkt. Die Grundzüge der Asylreform hatte der Grosse Rat bereits im Juni beschlossen. Die Reform setzt Bundesrecht um und hat zwei Ziele: Wer bleiben darf, soll besser integriert werden. Wer gehen muss, soll zügig ausgeschafft werden.
In der Schlussabstimmung brachte der Rat die Vorlage mit 97 zu 47 bei 2 Enthaltungen unter Dach. Grüne und SP lehnten das Einführungsgesetz zum Ausländer- und Integrationsgesetz sowie zum Asylgesetz wie bereits in der ersten Lesung ab.
Trotz dem «Lichtblick» bei der Härtefall-Klausel bleibe die Vorlage ein «Hardliner-Gesetz», kritisierte SP-Sprecherin Mirjam Veglio (Zollikofen). Das Abschieben von Flüchtlingen in die Langzeit-Nothilfe sei eine «unmenschliche Sackgasse».
Handlungsbedarf auch bei Arbeitsbewilligungen
Der Grosse Rat nahm zudem mit 75 zu 59 Stimmen bei 6 Enthaltungen ein überparteiliches Postulat an, wonach die Verlängerung von Arbeitsbewilligungen für abgewiesene Asylsuchende ohne Möglichkeit einer Rückschaffung geprüft werden soll. Die Regierung soll in dieser Frage bei den Bundesbehörden vorstellig werden.
Als bereits erfüllt schrieb der Grosse Rat hingegen den Punkt einer SP-Motion zur Berücksichtigung des Kindswohls bei Wegweisungen von Familien ab.
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