Coronavirus – BernKanton Bern senkt Schwelle für Corona-Härtefallhilfe
hn, sda
3.2.2021 - 17:09
Unternehmen mit mehreren Standbeinen kommen im Kanton Bern künftig leichter an finanzielle Hilfe für die von der Coronapandemie betroffenen Sparten heran. Der Kanton senkt die bestehende Schwelle.
Der notwendige Prozentsatz des Umsatzes, den die von der Pandemie betroffenen Sparten innerhalb eines Unternehmens am Gesamtumsatz erwirtschaften sinkt von 50 auf 25 Prozent.
Mit dieser Reduktion können neu auch Unternehmen unterstützt werden, die bisher die Kriterien nicht erfüllt haben, wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte. Dies trage zum Überleben der Betriebe und zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.
Weg fällt neuerdings die Vorgabe, dass die Unternehmen einen Nachweis erbringen müssen, alle notwendigen Massnahmen zum Schutz ihrer Kapitalbasis und Liquidität getroffen zu haben. Die entsprechend angepasste Verordnung tritt am 4. Februar in Kraft.
Erste Gesuche eingetroffen
Die neu aufgegleiste Härtefallhilfe ist im Kanton Bern inzwischen wieder angelaufen. Bis am Mittwoch wurden 371 Gesuche eingereicht, wie aus der Mitteilung des Regierungsrats hervorgeht.
113 Gesuche wurden entschieden, hundert davon positiv. Die zugesicherten Beiträge belaufen sich auf 5,91 Millionen Franken.
Hilfe für grössere Unternehmen
Im Rahmen einer Umfrage des Bundes bei den Kantonen spricht sich der Kanton Bern für eine Neuauflage des Covid-19-Kredit- und Solidarbürgschaftssystems aus. Im Kanton Bern besteht aus Sicht des Regierungsrates bei der Härtefallhilfe eine Lücke bei den grossen Unternehmen mit hohen Infrastrukturkosten.
Dies betrifft beispielsweise Messe- und Kongressveranstalter oder die Maschinenproduktion.
Der Bund müsse daher die Covid-19-Kredite für mittlere bis grössere Unternehmen reaktivieren. Unter restriktiven Bedingungen soll neu im Rahmen dieses Bundeskredit-Programms eine teilweise oder vollständige Umwandlung in A-fonds-perdu-Beiträge ermöglicht werden.
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