Ukraine Kanton Bern soll gastgebende Hauseigentümer steuerlich entlasten

pa, sda

23.5.2022 - 14:52

Auch im Kanton Bern wohnen viele Ukraine-Flüchtlinge bei Privaten. (Symbolbild)
Auch im Kanton Bern wohnen viele Ukraine-Flüchtlinge bei Privaten. (Symbolbild)
Keystone

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die Geflüchteten ihren kürzlich gekauften Wohnraum zur Verfügung stellen, sollen bei der Handänderungssteuer entlastet werden. Die Berner Regierung ist bereit, das Anliegen zu prüfen, warnt aber vor überzogenen Erwartungen.

Keystone-SDA, pa, sda

Mit dem Vorstoss im Grossen Rat möchte die Mitte-Fraktion erreichen, dass Hauseigentümer die sogenannte Handänderungssteuer auch dann nicht bezahlen müssen, wenn sie ihre erst kürzlich gekaufte Immobilie Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung stellen – anstatt sie selber zu bewohnen.

In ihrer am Montag publizierten Antwort erinnert die Kantonsregierung daran, dass die Stundung respektive Befreiung von der Handänderungssteuer der Förderung des Wohneigentums dient. Heisst: Wer für über 800'000 Franken eine Wohnung oder ein Haus kauft, muss die mit dem Kauf verbundene Steuer nicht zahlen, sofern er die Immobile die ersten zwei Jahre selber bewohnt.

Langwierige Gesetzesänderungen nötig

Für eine Anpassung der Bestimmung zur Wohnsitzpflicht mit einer humanitären Klausel wären Gesetzesänderungen nötig, was bis zum Inkrafttreten rund zwei Jahre dauern dürfte. «Auch bei vorsichtiger Einschätzung dürfte die Ukraine-Krise bis zu diesem Zeitpunkt an Dringlichkeit verloren haben», schreibt die Regierung.

Auch könnte gemäss Regierung fraglich sein, «ob viele Private Wohneigentum für über 800'000 Franken erwerben werden, um es dann (vorübergehend) geflüchteten oder bedürftigen Menschen zur Verfügung zu stellen.» Das Berner Kantonsparlament entscheidet in der kommenden Sommersession über den als dringlich erklärten Vorstoss.