Grosser Rat BE Kanton Bern verankert Lohngleichheitskontrollen bei Beschaffungen

pa, sda

8.6.2021 - 15:20

Die Lohngleichheit soll bei öffentlichen Beschaffungen kontrolliert werden. (Symbolbild)
Die Lohngleichheit soll bei öffentlichen Beschaffungen kontrolliert werden. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Bern soll bei Beschaffungen Kontrollen zur Lohngleichheit durchführen. Dies hat der Grosse Rat am Dienstag ins Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen geschrieben.

pa, sda

Der Rat stimmte mit 81 zu 73 Stimmen dem Antrag der Finanzkommission (Fiko) für entsprechende Ausführungsbestimmungen zu. Auch das vorteilhafteste Angebot dürfe nicht lohndiskriminierend sein, sagte Fiko-Mehrheitssprecherin Andrea Rüfenacht (SP). «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.»

Die Fiko-Minderheit wie auch die Regierung erachteten den Passus als überflüssig. Finanzdirektorin Beatrice Simon verwies dazu auf das eidgenössische Gleichstellungsgesetz, das für Unternehmen ab 100 Mitarbeitende bereits Lohnanalysen verlangt. Die FDP wehrte sich gegen mehr «Bürokratie», drang aber im Rat nicht durch.

Keine Mehrheit fand hingegen der Antrag von Antonio Bauen (Grüne) für die Verankerung der Nachhaltigkeit in den Beschaffungskriterien – sowohl in sozialer, ökologischer wie auch wirtschaftlicher Hinsicht.

Fiko-Sprecher Daniel Bichsel (SVP) verwies darauf, dass die Nachhaltigkeit bereits in der Interkantonalen Vereinbarung verankert sei. Regierungsrätin Simon versprach ihrerseits, dass die Anliegen der Nachhaltigkeit in der Ausführungsverordnung berücksichtigt würden.

Zweistufiges Beschwerdeverfahren

In der zweiten Lesung beharrte der Rat mit 81 zu 65 Stimmen auf einem zweistufigen Beschwerdeverfahren. Der Beitritt zum Konkordat erfolgt somit unter diesem Vorbehalt. Eine Minderheit sah dadurch Risiken bei der Rechtssicherheit. Auch die Regierung warnte vergeblich vor einem bernischen Sonderweg.

Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen soll das Beschaffungsrecht der Kantone weitgehend vereinheitlichen. Die meisten Kantone wenden ein einstufiges Beschwerdeverfahren an.