KantonswechselKanton Bern will Dauerkontrolle des Stimmregisters von Moutier
SDA
20.11.2019 - 14:36
Der Kanton Bern fordert von der Stadt Moutier einen dauerhaften Zugriff auf die Datenbank und die Software des Stimmregisters. Dies, so der Kanton, um bei einer neuen Abstimmung über einen Kantonswechsel von Moutier gewappnet zu sein.
Bereits im Juni 2017 konnten sich die Stimmberechtigten in Moutier an der Urne zu einem Wechsel ihrer Stadt vom Kanton Bern zum Kanton Jura äussern. Die knapp zugunsten eines Kantonswechsels ausgegangene Abstimmung wurde jedoch von Berntreuen angefochten.
Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras annullierte den Urnengang unter anderem wegen irregulärer Führung des Stimmregisters, fiktiven Wohnsitznahmen und Abstimmungstourismus.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die Einschätzung der Statthalterin. Der Fall wurde von der projurassischen Seite nicht bis vors Bundesgericht weitergezogen. Stattdessen wird höchstwahrscheinlich die Abstimmung wiederholt.
Die Staatsanwaltschaft des Berner Juras hat insgesamt 16 Strafverfahren eröffnet wegen Verdachts auf Wahlbetrug. Es geht darum zu klären, ob Personen im Juni 2017 abgestimmt hatten, die nicht in Moutier wohnhaft sind.
Abstimmungstourismus
Bei der ersten Abstimmung im Juni 2017 habe der separatistisch dominierte Gemeinderat von Moutier der Berner Kantonspolizei fünf Monate vor dem Urnengang den direkten Zugriff auf das Einwohnerregister entzogen, heisst es in einer Mitteilung des Regierungsrats vom Mittwoch.
Zudem habe der Gemeinderat des bernjurassischen Städtchens im Vorfeld die Herausgabe des Stimmregisters an die bernische Staatskanzlei verweigert und mit der Ablieferung bis zum Tag vor der Stimmenauszählung zugewartet.
Ende Januar will die Juradelegation der Berner Regierung mit dem Gemeinderat von Moutier das Gespräch über die Modalitäten einer neuen Abstimmung aufnehmen.
Gespräche im Januar
Die Regierung betont in ihrer Mitteilung, dass die Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit Moutiers keine gewöhnliche Abstimmung sei, die allein in der Verantwortung der Gemeinde liege. Vielmehr handle es sich um eine Gemeindeabstimmung, die auf kantonalem Spezialrecht beruhe.
Gemäss den im Rahmen der Dreiparteiengespräche unter der Federführung des Bundes eingegangenen Verpflichtungen ist der Regierungsrat daran, eine Terminplanung sowie einen ersten Massnahmenplan auszuarbeiten. Dabei stützt er sich auf Artikel 8 des Gesetzes betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden.
Zugang bis Anfang Dezember
Die Berner Kantonsregierung vertritt nun die Auffassung, dass es eine dauerhafte Kontrolle des Stimmregisters von Moutier brauche, bevor Gespräche zur Durchführung einer neuen Abstimmung aufgenommen würden.
Der Regierungsrat ersucht darum die Gemeinde, der Staatskanzlei bis am 4. Dezember dauerhaften Zugriff auf die Datenbank und Software des Stimmregisters von Moutier zu ermöglichen.
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