Töffli Kanton Bern will dem «Sackgeldvergaser» nicht an den Kragen

hn, sda

30.11.2021 - 15:43

Der Kanton Bern will die Zweitakt-Mofas nicht verbieten. Sie befänden sich ohnehin auf dem Rückzug, argumentiert der Reigerungsrat.
Der Kanton Bern will die Zweitakt-Mofas nicht verbieten. Sie befänden sich ohnehin auf dem Rückzug, argumentiert der Reigerungsrat.
Keystone

Der Kanton Bern will den Zweitaktmofas nicht den Garaus machen. In einer Antwort auf eine Anfrage aus dem Grossen Rat machte die Regierung klar, dass sich die Zweitakter-Töffli ohnehin auf dem Rückzug befänden. Ein Verbot wäre nicht angemessen.

30.11.2021 - 15:43

Sackgeldvergaser, Hödi oder Pubertätsbeschleuniger wurden die Töffli zu ihren besten Zeiten genannt. Vor allem auf dem Land waren sie jahrzehntelang ein beliebtes Fortbewegungsmittel, gerade bei Jugendlichen, die zum Autofahren noch zu jung waren.

Das Töffli war nicht nur ein motorisiertes Fortbewegungsmittel, sondern eine Art Lebensgefühl. Töfflibuebe und Töfflimeitschi waren bei Altersgenossen das, was man heute wohl «cool» nennen würde.

Und damit diese Höllenmaschinen der Pubertät auch ein wenig Tempo und ordentlich Krach machten, wurden sie nicht selten im Geheimen illegal frisiert. Ein frisiertes Töffli war für viele Jugendliche der erste Anlass, um mit der Staatsmacht in Form des Dorfpolizisten in Konflikt zu geraten.

Umweltfreundliche Fortbewegung ist in

Tempi passati. Heute sind die Töffli längst kein Statussymbol der heranwachsenden Landjugend mehr. Das Verkehrsverhalten hat sich verändert und Töffli haben längst umweltfreundlichere Konkurrenz durch Elektrofahrzeuge erhalten.

«Wozu braucht es eigentlich noch Zweitakter-Töffli», wollte GLP-Grossrat Casimir von Arx daher vom Regierungsrat wissen. In seiner Interpellation liess von Arx durchblicken, dass er sich gut ein Verbot solcher Töffli im Kanton Bern vorstellen könnte, denn sie erzeugten hohe Schadstoffemissionen und seien «grotesk laut».

Der Regierungsrat zeigte in seiner Antwort auf, dass die Kantone und Gemeinden nur in beschränktem Umfang örtliche Fahrverbote, Verkehrsbeschränkungen und Anordnungen zur Regelung des Verkehrs erlassen können, nicht aber ein generelles Verbot für bestimmte Fahrzeugklassen. Dies müsste der Bund tun.

«Es darf hingegen bezweifelt werden, dass Fahrverbote für 2-Takt-Motorfahrräder angemessen wären, solange diese die technischen Zulassungsnormen erfüllen und die Fahrzeugführer nichtunnötigen Lärm erzeugen», schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort.

Auf dem Rückzug

Die Regierung räumt ein, dass die Töffli schlechte Umweltwerte vorweisen können. Allerdings dürfte sich die Zahl der Zweitakter-Töffli aufgrund der Altersstruktur dieser Fahrzeuge eher weiter rückläufig entwickeln oder bei maximal 17'000 Fahrzeugen stagnieren, kommt der Regierungsrat zum Schluss.

Im Jahr 2019 waren 42›325 Motorfahrräder im Kanton Bern zum Verkehr zugelassen. Davon entfielen rund 25’000 Motorfahrräder auf die schnellen E-Bikes. Ende 2020 erhöhte sich die Gesamtzahl auf rund 45'500 Motorfahrräder. Ende 2021 wird diese Zahl bei etwa 47'000Mofas erwartet. Die Steigerung ist laut Regierung einzig auf die Neuzulassung von elektrisch angetriebenen Motorfahrrädern, namentlich E-Bikes zurückzuführen.

Aktuell sieht Regierungsrat keine Möglichkeit, die Verschrottung von 2-Takt Motorfahrrädern und den Austausch durch E-Bikes oder andere elektrisch betriebene Motorfahrräder zu forcieren. Angesichts der stagnierenden Zahl an 2-Takt-Motorfahrrädern und der meist kurzen Distanzen ihres Einsatzes stuft der Regierungsrat den Nutzen solcher Aktionen zudem als gering ein.

hn, sda