Grosser Rat – BE Kanton Bern will Schlupfloch bei Sozialhilfemissbrauch stopfen

sr, sda

13.9.2022 - 15:10

Unrechtmässig bezogene Sozialhilfegelder sollen künftig im Kanton Bern auch dann zurückgefordert werden können, wenn die Bezügerin oder der Bezüger die Wohngemeinde gewechselt hat.
Unrechtmässig bezogene Sozialhilfegelder sollen künftig im Kanton Bern auch dann zurückgefordert werden können, wenn die Bezügerin oder der Bezüger die Wohngemeinde gewechselt hat.
Keystone

Wer unrechtmässig Sozialhilfe bezogen hat, soll künftig auch dann weniger Sozialhilfe bekommen sollen, wenn sie oder er den Wohnsitz gewechselt hat. Das hat der bernische Grosse Rat am Dienstag beschlossen.

Keystone-SDA, sr, sda

Einstimmig und ohne darüber zu diskutieren überwies er im Berner Rathaus der Kantonsregierung eine entsprechende Motion mehrerer Grossratsmitglieder. Diese gehören fast allen im Parlament vertretenen Parteien an.

Die Vorstösserinnen und Vorstösser schrieben in ihrer Motion, die bernischen Gemeinden seien heute unsicher, ob sie bei einem Wohnsitzwechsel von Sozialhilfebezügern unrechtmässig bezogene Sozialhilfegelder den Sozialhilfeleistungen verrechnen könnten.

Es sei unklar, ob ein bestimmter Artikel des kantonalen Sozialhilfegesetzes für diese Verrechnungen eine ausreichende Grundlage darstelle. Es dürfe nicht sein, dass sich Personen, die unrechtmässig Sozialhilfe bezogen hätten, dieser Verrechnung entziehen könnten.

In seiner Antwort an den Grossen Rat bestätigte der Berner Regierungsrat, dass es Probleme gibt: Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) sei zum Schluss gekommen, dass bei einem Wohnsitzwechsel eines Sozialhilfebezügers mit unrechtmässigen Bezügen nur dann Rückerstattungsforderungen möglich seien, wenn sich die Gläubiger und Schuldner der betroffenen Forderung entsprächen.

«Demzufolge könnte ein Sozialhilfeorgan nur Rückerstattungsansprüche mit laufenden Unterstützungsleistungen verrechnen, die ihm selber zustehen», schrieb die Kantonsregierung. Sie beantragte deshalb dem Grossen Rat, die Motion an die Regierung zu überweisen.

Der Regierungsrat will nun die für die Weiterverrechnung nötigen Gesetzesgrundlagen in die laufende Totalrevision des Sozialhilfegesetzes aufnehmen. Im Herbst beginnen die Arbeiten und das Schlupfloch soll 2026 gestopft sein.