Bern Kanton Bern zahlt wieder Zins auf vorausbezahlten Steuern

hn, sda

1.12.2022 - 10:48

Wer seine Kantons- und Gemeindesteuern zum voraus bezahlt, bekommt im Kanton Bern wieder Zins gutgeschrieben. (Symbolbild)
Wer seine Kantons- und Gemeindesteuern zum voraus bezahlt, bekommt im Kanton Bern wieder Zins gutgeschrieben. (Symbolbild)
Keystone

Wer seine Einkommens- und Vermögenssteuern im Voraus zahlt, bekommt vom Kanton Bern ab kommendem Jahr wieder einen Zins gutgeschrieben. Er beträgt 0,25 Prozent.

hn, sda

Die Zinssätze für Verzugs- und Vergütungszinsen bei Rückerstattungen bleiben unverändert bei 3 beziehungsweise 0,5 Prozent, wie aus einer Mitteilung der kantonalen Finanzdirektion vom Donnerstag hervorgeht.

Weil die Zinsen für Bankkonten vielerorts noch sehr tief seien, entstehe so ein Anreiz für die Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde- und Kantonssteuern voraus zu zahlen, hält die Finanzdirektion fest.

Eine Vorauszahlung muss vor der Fälligkeit der Ratenrechnungen des laufenden Steuerjahres erfolgen. Sie sind nur möglich, wenn die betroffenen Personen keine Steuerrückstände haben. Die Steuerverwaltung akzeptiert Vorauszahlungen im Rahmen der mutmasslich jährlich geschuldeten Steuern.

Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer werden im Kalenderjahr 2023 weiterhin nicht verzinst, da der Bund auf eine Erhöhung des Vorauszahlungszinssatzes verzichtet.