Grosser Rat FR Kanton Freiburg führt Neuauszählung bei knappen Wahlresultaten ein

lp, sda

24.3.2023 - 11:51

Das Freiburger Parlament hat sich auf Anpassungen für die kommenden Wahlen und Abstimmungen geeinigt. (Symbolbild)
Das Freiburger Parlament hat sich auf Anpassungen für die kommenden Wahlen und Abstimmungen geeinigt. (Symbolbild)
Keystone

Fallen Wahl- und Abstimmungsergebnisse im Kanton Freiburg knapp aus, wird künftig automatisch neu ausgezählt. Diese und weitere Änderungen hat der Grosse Rat am Freitag in einer Gesetzesrevision in erster Lesung einstimmig verabschiedet.

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Die Revision des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte drängte sich aufgrund unliebsamer Erfahrungen bei den beiden letzten grossen Wahlen in Freiburg auf. So waren bei den Ständeratswahlen 2019 zahlreiche Stimmzettel für ungültig erklärt worden, weil Wahlberechtigte mehr als einen Zettel in den Umschlag gesteckt hatten, obwohl ihre Absicht klar war. Das Ergebnis im zweiten Wahlgang fiel dann sehr knapp aus.

Neu wird es unter anderem eine automatische Neuauszählung bei knappen Wahl- und Abstimmungsergebnissen geben, konkret dann, wenn der Unterschied weniger als 0,3 Prozent beträgt. Darüber hinaus stimmten die Abgeordneten auch der Schaffung einer Rechtsgrundlage zu, die die Wiedereinführung von E-Voting ermöglicht.

Noch nicht beraten wurde allerdings der zentrale Punkt der Revision. Das Parlament wies zahlreiche Artikel an den Staatsrat zurück, welche das Majorzwahlsystem betreffen. Es wird vor allem darum gehen, die Problematik der Mehrfachkandidaturen zu regeln.

Im Jahr 2021 hatte es Unruhe bei den Staatsratswahlen gegeben. Das zwischen den beiden Wahlgängen von den bürgerlichen Parteien geschlossene Bündnis hatte rechtliche Zweifel geweckt, ehe es nach einer Beschwerde vom Kantonsgericht für gültig erklärt wurde. Ein und derselbe Name konnte dann auf mehreren Listen erscheinen.