Grosser Rat BE Kanton regelt Unterbringung von Nothilfebeziehenden bei Privaten

hn, sda

7.12.2021 - 19:22

Der Kanton Bern hat die Unterbringung von abgewiesenen Asylsuchenden bei Privaten geregelt. Namentlich Bedürfnissen von Familien mit Kindern und Jugendlichen will er dabei Rechnung tragen.
Der Kanton Bern hat die Unterbringung von abgewiesenen Asylsuchenden bei Privaten geregelt. Namentlich Bedürfnissen von Familien mit Kindern und Jugendlichen will er dabei Rechnung tragen.
Keystone

Der Kanton Bern hat am Dienstag die Unterkunft von abgewiesenen Asylsuchenden bei Privatpersonen geregelt. Einen Anspruch auf eine solche Unterbringung gibt es laut Gesetz nicht. Zudem muss die gesuchstellende Person in der Vergangenheit all ihren Pflichten nachgekommen sein.

Keystone-SDA, hn, sda

Die neue gesetzliche Regelung soll vor allem erlauben, Menschen, die schon lange mit einem negativen Asylentscheid hier leben und keine Aussicht auf Ausreise in ihre Heimat haben, privat untergebracht werden können.

Nach geltendem Recht werden Asylsuchende mit einem negativen Entscheid bis zu ihrer Ausschaffung in Rückkehrzentren untergebracht und nicht integriert. Sie erhalten auch keine Sozialhilfe, sondern Nothilfe von acht Franken pro Tag.

Asylsuchende mit einem positiven Entscheid sollen demgegenüber raschmöglichst integriert werden sollen.

Verschiedentlich wurde im Kanton Bern schon Kritik laut über die unwirtlichen Zustände in den Kollektivunterkünften für abgewiesene Asylsuchende.

Es gehe nicht darum, geltendes Asylrecht auszuhebeln, betonte EVP-Sprecher Hanspeter Steiner. Vielmehr solle der Kanton differenziert hinschauen und für jene, die nicht in ihre Heimatländer ausreisen können eine Lösung finden. «Es geht um ein klein wenig Menschlichkeit, vor allem für Familien mit Kindern», sagte Steiner.

Der Vollzug der Wegweisung darf durch die private Unterbringung nicht erschwert werden. Unbegleitete Minderjährige sind von der neuen Regelung ausgeschlossen, da sie in der Regel ein erhöhtes Schutz- und Betreuungsbedürfnis haben.

Abgewiesene Asylsuchende können privat untergebracht werden, wenn deren Ausweisung nicht absehbar ist und die ihr Asylgesuch vor dem 1. März 2019 eingereicht oder vor mehr als zwei Jahren einen rechtskräftigen negativen Asylentscheid samt Wegweisung erhalten haben.

Der Rat stimmte einer Klausel zu, wonach bei Familien mit Kindern die First von zwei Jahren verkürzt werden kann.

Aus bürgerlichen Kreisen wurde die Ablehnung der Gesetzesänderungen gefordert, allerdings ohne Erfolg. Mit 88 zu 60 Stimmen verabschiedete der Rat die Gesetzesänderungen.

Sie gehen zurück auf eine im Herbst 2020 überwiesene Motion, die forderte, dass abgewiesene Asylsuchende die Nothilfe von acht Franken pro Tag auch erhalten, wenn sie nicht im Rückkehrzentrum leben.