Beschwerde abgelehnt Kehrsatz durfte im Dezember Gemeindeversammlung durchführen

sr, sda

29.1.2021 - 10:58

Gemeindeversammlungen (hier 2015 in Sedrun GR): Unter bestimmten Bedingungen immer noch möglich, sagt der Berner Statthalter. (Archivbild)
Gemeindeversammlungen (hier 2015 in Sedrun GR): Unter bestimmten Bedingungen immer noch möglich, sagt der Berner Statthalter. (Archivbild)
Keystone

Der Berner Regierungsstatthalter Christoph Lerch ist nicht auf Beschwerden gegen die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember in Kehrsatz eingetreten. Die Beschwerden wurden laut Lerch zu spät eingereicht, hätten aber ohnehin abgewiesen werden müssen.

Wie das Berner Statthalteramt am Freitag mitteilte, wollten die Beschwerdeführer, dass die Gemeinde Kehrsatz wegen der Coronapandemie keine Gemeindeversammlung durchführt. Aus ihrer Sicht hätte die Gemeinde an der Urne über die Geschäfte abstimmen lassen sollen.

Sie kritisierten, an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember hätten coronabedingt nur sehr wenige Leute teilgenommen. Laut Lerch ging es ihnen vor allem um den Beschluss übers Budget 2021 der Gemeinde.

Die Beschwerdeführer hätten aber ihre Beschwerde zehn Tage nach Erhalt der Einladung zur Gemeindeversammlung einreichen müssen, nicht erst Ende Dezember, hält Lerch fest. Deshalb trafen die Beschwerden verspätet beim Statthalter ein. Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um einen Kulturverein und drei Einwohner.

Er hätte die Beschwerden aber ohnehin abgelehnt, schreibt Christoph Lerch weiter. Dies, weil Gemeindeversammlungen nach geltenden Corona-Bestimmungen weiterhin möglich seien und keine Hinweise dafür bestünden, dass das geforderte Schutzkonzept in Kehrsatz nicht eingehalten worden wäre.

Die mit einer Verfügung vom 26. Oktober geschaffene Möglichkeit zur Durchführung von Urnenabstimmungen in gemeinderechtlichen Körperschaften stelle keine Verpflichtung dar, sondern nur eine Ermächtigung. Lerch hat einer allfälligen Beschwerde gegen seinen Entscheid aus wichtigen Gründen die aufschiebende Wirkung entzogen.

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