Grossraubtiere Keine Entschädigung für nach Raubtierrissen vermisste Nutztiere

hn, sda

11.12.2023 - 11:38

Schafe auf einer Bergweide: der Kanton Bern will bei der Vergütung von Wildtierrissen an der bestehenden Praxis festhalten. (Archivbild)
Schafe auf einer Bergweide: der Kanton Bern will bei der Vergütung von Wildtierrissen an der bestehenden Praxis festhalten. (Archivbild)
Keystone

Der Kanton Bern will nach Raubtierrissen verschwundene Nutztiere nicht grundsätzlich entschädigen. Das bestehende Recht erlaube eine differenzierte Betrachtung. Daran will der Regierungsrat festhalten, wie er in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss schreibt.

Keystone-SDA, hn, sda

Alt Grossrat Thomas Knutti (SVP) und seine Mitstreiter verwiesen in ihrem Vorstoss auf die Problematik, dass in den Bergen vermehrt Gänsegeier unterwegs seien. Diese würden von Grossraubtieren gerissene Nutztiere innert Stunden vollständig verwerten. Dies habe zur Folge, dass keine Kadaver mehr gefunden würden und zahlreiche Nutztiere als vermisst gälten.

Der Kanton Bern solle eine gesetzliche Grundlage erarbeiten, um nachweisbare, aber ohne mögliche DNA-Probe vermisste Nutztiere zu vergüten. Ausserdem soll der Kanton seinen Spielraum für Kulanz-Entschädigungen nutzen.

Der Gesetzgeber sieht heute vor, dass durch Grossraubtiere gerissene Nutztiere angemessen entschädigt werden. An den Kosten beteiligt sich der Bund mit bis zu 80 Prozent. Nicht entschädigt werden Schäden, deren Umfang und Ursache nicht mehr festgestellt werden können sowie Schäden an ungeschützten Nutztieren.

Kommt es zu einem Riss, beurteilt die Wildhut den Schaden unter anderem anhand der Verletzungen, der Situation vor Ort und anderen Kriterien, wie etwa Spuren. Eine DNA-Probenahme sei dafür im Normalfall nicht notwendig, schreibt der Regierungsrat.

Kulanz-Zahlungen

Tauche nach einem bestätigten Riss weitere Kadaver auf, so können auch diese Verluste entschädigt werden. Dabei gilt laut Regierungsrat, je eher die Verluste entdeckt und gemeldet werden, desto wahrscheinlicher ist die Annahme eines Zusammenhangs mit dem nachgewiesenen Rissereignis.

Allerdings ist es meistens schon nach kurzer Zeit schwierig, sichere Aussage über den Verursacher des Risses zu mache. Daher erfolgt im Kanton Bern eine Entschädigung oftmals aus Kulanz. Ein DNA-Nachweis sei auch hier nicht nötig und meistens auch nicht mehr möglich, hält der Regierungsrat fest.

Würden Verluste aber erst nach Tagen oder Wochen entdeckt und gemeldet, lasse sich ein Zusammenhang mit einem nachgewiesenen Ereignis meist nicht mehr herstellen. In diesen Fällen gebe es keine Vergütung.

Falsches Signal

Daran will der Regierungsrat auch festhalten. Eine grundsätzliche Entschädigung verschwundener Nutztiere würde ein falsches Signal aussenden, «vor allem auch hinsichtlich einer verantwortungsbewussten und professionellen Tierhaltung».

Zudem dürfe von einer Bewirtschafterin oder einem Bewirtschafter erwartet werden, dass Verluste von Nutztieren zeitnah festgestellt und gemeldet würden, insbesondere nach einem Grossraubtierereignis, ist die Kantonsregierung der Ansicht.

Die Anliegen der Motion würden bereits mehrheitlich im Rahmen des geltenden Rechts umgesetzt, heisst es von Seiten des Regierungsrats. Eine Gesetzesänderung hält er nicht für zweckmässig und lehnt deshalb den Vorstoss ab. Das letzte Wort wird das Berner Kantonsparlament haben.