Grosser Rat BE Keine Regeln für Abstimmungsempfehlungen der Regierung

pa, sda

8.6.2021 - 10:39

Die Kantone können zu eidgenössischen Vorlagen Stellung nehmen, wenn sie besonders betroffen sind. (Symbolbild)
Die Kantone können zu eidgenössischen Vorlagen Stellung nehmen, wenn sie besonders betroffen sind. (Symbolbild)
Keystone

Das Berner Kantonsparlament will Abstimmungsempfehlungen von Regierung und kommunalen Exekutiven nicht gesetzlich beschränken. Ein überparteilicher Vorstoss mit diesem Ziel fand am Dienstag mit 85 zu 61 Stimmen keine Mehrheit im Grossen Rat.

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Grossrat Mathias Müller (SVP/Orvin) und seine Mitstreiter von BDP, glp und EDU wollten mit ihrer Motion unter dem Titel «Unparteiische Exekutiven» erreichen, dass Behörden nur dann zu Vorlagen von über- oder untergeordneter Staatsebene öffentlich Stellung nehmen, wenn eine «besondere Betroffenheit» vorliegt.

In letzter Zeit nähmen die Abstimmungsempfehlungen von Gemeindeexekutiven zu Vorlagen des Kantons und des Bundes zu, sagte Müller. Auch der Regierungsrat reihe sich immer öfter in diesen Reigen ein, und versuche sich als «Abstimmungsbeeinflusser» zu nationalen Vorlagen. Für die Meinungsbildung seien jedoch die Parteien zuständig.

Staatsschreiber Christoph Auer sah namens der Regierung keinen Bedarf für eine gesetzliche Regulierung. Die Bundesverfassung verpflichte die Behörden zu korrekter und zurückhaltender Information im Vorfeld von Abstimmungen. Die Regierung äussere sich nur dann aktiv, wenn eine Vorlage den Kanton besonders betrifft.

Von Juni 2014 bis November 2020 nahm die Regierung zu 15 von 53 eidgenössischen Vorlagen mit einer Medienmitteilung Stellung, wie aus der Motionsantwort des Regierungsrates hervorgeht. Dabei halte er sich an die Vorgaben des Bundesgerichtes. Laut diesem sind Interventionen zulässig, wenn ein «unmittelbares und besonderes Interesse» besteht.

Bei den Gemeinden habe der Regierungsrat keine Kenntnis von Fällen, in denen die Gemeinde bei einer Vorlage nicht eine besondere Betroffenheit hätte geltend machen können. Auch die Mehrheit des Kantonsparlament sah keinen Anlass für eine gesetzliche Regulierung.