Grosser Rat BEKleine Justizreform im Kanton Bern auf gutem Weg
zc, sda
16.9.2021 - 11:26
Die Selbstverwaltung und Unabhängigkeit der Berner Justiz soll weiter gestärkt werden. Das ist das Ziel zweier Vorlagen, die der Grosse Rat am Donnerstag in erster Lesung fertig beraten hat.
zc, sda
16.9.2021 - 11:26
Zum einen geht es darum, die Kantonsverfassung nachzuführen und die 2011 in Kraft getretene Justizreform auf Verfassungsstufe abzubilden. Zum anderen sollen einige kleine Verbesserungen beschlossen werden, die im Rahmen der Evaluation von 2016 erkannt wurden.
Es handelt sich also um eine zweite, kleine Justizreform. Nötig ist dafür eine Änderung des Gesetzes über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft.
Die beiden Vorlagen stiessen im Parlament grundsätzlich auf Zustimmung. In der Detailberatung nahm der Rat aber einige Änderungen vor.
So beschloss er, dass das gemeinsame Verwaltungsorgan von Obergericht, Verwaltungsgericht und Generalstaatsanwaltschaft künftig nicht mehr «Justizleitung» heissen soll, sondern «Justizverwaltungsleitung». Der neue Name soll verdeutlichen, dass sich das Gremium ausschliesslich um Organisatorisches kümmert und keinerlei Kompetenzen in Sachen Rechtsprechung hat.
Justizorgane explizit in der Verfassung
Unbestritten blieb der Vorschlag der Regierung, die Justizverwaltungsleitung in der Verfassung zu verankern. Zu reden gab die Frage, ob die Zusammensetzung des Gremiums auf Gesetzesstufe zu regeln sei. Eine Mehrheit folgte dem Regierungsrat, die beteiligten Organe explizit in der Verfassung aufzuzählen.
Weiter werden die Organisation der heutigen Justizverwaltungsleitung und bestimmte Abläufe punktuell angepasst. Der Rat schrieb ins Gesetz, dass der Vorsitz des Organs jährlich wechselt sowie Beschlüsse einstimmig gefasst werden.
Nichts wissen wollte die Ratsmehrheit vom Antrag, freie Richterstellen grundsätzlich als Teilzeitstellen auszuschreiben. Die Justizkommission wollte damit die Einstiegshürde senken und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Die Mehrheit sah keinen Handlungsbedarf, da Teilzeitarbeit bereits heute möglich sei.
Nicht abgeschafft werden die arbeitsrechtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter. Eine Mehrheit stellte sich gegen einen entsprechenden Antrag der Justizkommission.
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