BernKollegialitätsprinzip wird in Nidauer Stadtregierung verletzt
razw, sda
19.12.2023 - 18:03
In Nidau ist das Kollegialitätsprinzip innerhalb des Gemeinderats verletzt worden. Der Nidauer Gemeinderat Beat Cattaruzza (GLP) reichte beim Regierungsstatthalteramt eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Gesamtgemeinderats ein und trat damit auch an die Öffentlichkeit.
19.12.2023, 18:03
SDA
Wie es in einer Mitteilung der Stadt Nidau vom Dienstag hiess, sieht das Kollegialitätsprinzip vor, dass Entscheide des Gemeinderates nach offenen und fairen Diskussionen getroffen werden. Zudem hätten die Mitglieder des Gemeinderates diese Entscheide in der Öffentlichkeit und im Stadtrat zu vertreten, wie sie der Gemeinderat gefällt habe.
Cattaruzza wirft seinen Amtskolleginnen und -kollegen vor, dass der umstrittene Beschluss im Gremium nicht oder nicht genügend diskutiert wurde, wie er der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage sagte. Deshalb habe er gehandelt. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er damit das Kollegialitätsprinzip verletze. Er habe aber die Situation mit sich nicht mehr vereinbaren können.
Abbruch einer «Baracke» führt zum Streit
Konkret geht es um einen Beschluss zu einem Nachkredit für den Abbruch einer «Baracke» an der Schlossstrasse 21, wie die Stadt Nidau schrieb. In diesem Gebäude habe eine Person ohne Mietvertrag gelebt, sagte Gemeinderat Joel Schweizer (Grüne), Vorsteher Hochbau, auf Anfrage.
Da die Heizung nicht richtig funktioniere und die Person bei anhaltender Kälte gesundheitliche Beschwerde hätte erleiden können, sei sie weggewiesen worden. Zuvor habe die Stadt versucht mit der Person eine Anschlusslösung zu finden, die Vorschläge seien jedoch stets abgelehnt worden, hiess es weiter. Cattaruzza könne diese Situation «moralisch» nicht akzeptierten, sagte der GLP-Politiker.
Nun werde der Gemeinderat fristgerecht eine Beschwerdeantwort beim Regierungsstatthalteramt einreichen. Zum Bruch des Kollegialitätsprinzips bedauere die Stadt, dass er den Eindruck erwecke, die Stadt handle willkürlich und ohne Rechtsgrundlagen. Laut Communiqué besteht für Stadtpräsidentin Sanda Hess (FDP) nun Erklärungsbedarf.
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