Kantonale AbstimmungKomitee weibelt für ein Ja zu zwei zusätzlichen Sonntagverkäufen
hn, sda
20.1.2021 - 16:03
Im Hinblick auf die Kantonale Abstimmung vom 7. März hat sich am Mittwoch ein bürgerliches Komitee für ein Ja zu zwei zusätzlichen Sonntagsverkäufen im Detailhandel ausgesprochen.
Wird die Vorlage angenommen, können Läden im Kanton Bern insgesamt vier Sonntagsverkäufe pro Jahr durchführen. Sonntagsverkäufe haben sich vielerorts vor allem in der Vorweihnachtszeit etabliert. Hohe Feiertage wie Ostern oder Weihnachten sind auch in Zukunft für Sonntagsverkäufe tabu, wie Vertreterinnen und Vertreter des Pro-Komitees am Mittwoch vor den Medien betonten.
Vorteile bringen sollen die zwei zusätzlichen Sonntagsverkäufe insbesondere dem stationären Gewerbe, das heutzutage in harter Konkurrenz zum Online-Handel steht. Die zusätzlichen Sonntagsverkäufe trügen den veränderten Einkaufsgewohnheiten Rechnung, führte BDP-Grossrat und Parteipräsident Jan Gnägi aus.
FDP-Grossrätin und Nidauer Stadtpräsidentin Sandra Hess zeigte sich überzeugt, dass mit den zusätzlichen Sonntagsverkäufen die Standortattraktivität gefördert und «Leben in die Stadt- und Dorfzentren» gebracht werden könne. Gerade in kleineren Städtchen und Dörfer könne das lokale Gewerbe profitieren. Regional einkaufen sei heute beliebt.
Auch für das Verkaufspersonal sieht das Komitee Vorteile, denn für Sonntagsarbeit werde ein Zuschlag von 50 Prozent bezahlt. Die geleistete Arbeitszeit könne darüber hinaus kompensiert werden.
Heftig umstritten
Die Ausdehnung der Sonntagsverkäufe ist politisch umstritten. Gegen einen entsprechenden Grossratsbeschluss wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Für das Referendum zeichnet die Gewerkschaft Unia mit Unterstützung von weiteren gewerkschaftlichen Kreisen sowie von der SP, den Grünen und der EVP. Auch die EDU und die Gruppierung Sonntagsallianz unterstützten das Referendum.
Rot-grüne Kreise sehen in einer Ausdehnung der Sonntagsverkäufe insbesondere Nachteile für das ohnehin bereits stark belastete Verkaufspersonal.
E-Zigaretten erst ab 18 Jahren
Etwas im Schatten der Auseinandersetzung um die Sonntagsverkäufe steht eine andere Änderung des Handels- und Gewerbegesetzes. Es geht dabei um den Jugendschutz. So sollen künftig für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte die gleichen Regelungen gelten, wie für herkömmliche Zigaretten.
Will heissen: Kein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren und keine Werbung. Darüber hinaus sollen die Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen auch für E-Zigaretten gelten.
Diese geplanten Änderungen sind quer durch die Parteienlandschaft unbestritten.
Eventualantrag
Weil die Änderungen zu den Sonntagsverkäufen umstritten, jene zum Jugendschutz aber unbestritten sind. Wurde die Abstimmungsvorlage in einen Hauptantrag und einen Eventualantrag gegliedert.
Der Hauptantrag sieht eine Erweiterung der Sonntagsverkäufe und eine Ausdehnung der Jugendschutzregelungen auf E-Zigaretten vor. Der Eventualantrag hingegen sieht nur die Änderungen im Jugendschutz vor. Die bisherige Zahl von zwei Sonntagsverkäufen würde nicht verändert.
Das bürgerliche Komitee hat am Mittwoch zur Unterstützung des Hauptantrags aufgerufen. Die Stimmberechtigten werden am 7. März über diese kantonale Vorlage befinden.
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