Mehr Sonntagsverkäufe, dafür keine längeren Ladenöffnungszeiten am Samstag: Diesen Kompromiss schlagen der Regierungsrat und eine Mehrheit der Finanzkommission für die zweite Lesung des Handels- und Gewerbegesetzes vor.
Statt wie heute zwei sollen künftig vier Sonntagsverkäufe pro Jahr erlaubt sein, wie aus einer Mitteilung der Berner Kantonsregierung vom Donnerstag hervorgeht. Vier Sonntagsverkäufe sind das Maximum, das der Bund zulässt. Auf eine Verlängerung der Öffnungszeiten am Samstag bis 18 Uhr wollen Regierung und Kommission verzichten.
Der Kompromiss dürfte einem Entscheid des Grossen Rats in der ersten Lesung geschuldet sein. Damals entschied das Parlament gegen den Willen der Regierung, dass die Änderungen zu den Ladenöffnungszeiten und die Anliegen zum Jugendschutz bei E-Zigaretten in derselben Vorlage umgesetzt werden sollen.
Die Regierung hatte die beiden Anliegen trennen wollen, damit der Jugendschutz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann. Bei den E-Zigaretten geht es im Wesentlichen um ein Verkaufsverbot an Minderjährige. Die im Kanton Bern stets umstrittenen Ladenöffnungszeiten würden zu reden geben und könnten die Vorlage verzögern, so die Befürchtung der Regierung.
Ein Antrag aus erster Lesung soll verhindern, dass bei einem Referendum gegen die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten die unbestrittene Ausdehnung des Jugendschutzes auf E-Zigaretten gefährdet wird.
So könnten dem Volk zwei Varianten zur Abstimmung vorgelegt werden: erstens das volle Paket mit beiden Gesetzesänderungen und zweitens nur die E-Zigaretten. So könnten auch jene für den Jugendschutz stimmen, welche die Ladenöffnungszeiten ablehnen. Der Regierungsrat unterstützt dieses Vorhaben.
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