Lärm Lysser Gemeinderat will keine Kuhglocken-Regelung im Gesetz

hn, sda

27.1.2023 - 15:52

Viehglocken sorgen gelegentlich für Lärmklagen. So auch im bernischen Lyss. (Symbolbild)
Viehglocken sorgen gelegentlich für Lärmklagen. So auch im bernischen Lyss. (Symbolbild)
Keystone

In Lyss soll das Bimmeln von Weideglocken nicht als Lärm gelten. Die Mitte/GLP-Fraktion möchte eine solche Regelung im Ortspolizeireglement festhalten, der Gemeinderat winkt aber ab. Der Vorstoss ist für Ende Februar im Lysser Ortsparlament traktandiert.

27.1.2023 - 15:52

Für die Einen ist Kuhglockengebimmel reinster Seelenbalsam, für Andere hingegen ein nerviger Störfaktor. Je weiter Städte und Agglomerationen aufs Land hinaus wachsen, je mehr Menschen kommen auch mit der Landwirtschaft und ihren Gepflogenheiten in Kontakt. Da kann es schon mal zu Konflikten kommen.

So auch in Lyss: Selma heisst die Kuhdame, deren Glockengeläut einem Anwohner seit geraumer Zeit den Schlaf raubt, wie die Berner Tamediablätter am Freitag berichteten. Der Nachbar wehrt sich gegen das Gebimmel, der Bauer gegen die Vorwürfe – ein Hin und Her. Die Sache ist längst auch bei den Behörden hängig.

Nun will die Lysser Mitte/GLP-Fraktion im Ortspolizeireglement bei den Lärmbeschränkungen die Weideglocken als Ausnahme stipulieren. Der Gemeinderat erklärt nun in einer am Freitag publik gewordenen Antwort auf den Vorstoss, dass es sich bei Viehglockengebimmel um sogenannten Lärm aus einer Anlage handle. Dafür sei die Baupolizeibehörde zuständig. Der Lärm müsse im baurechtlichen Kontext geprüft werden.

Demgegenüber schreite bei Lärm aus menschlichen Tätigkeiten, etwa Ruhestörungen in der Nacht die Sicherheitspolizei ein. Diese Lärmimmissionen seien im Ortspolizeireglement geregelt.

Unabhängig davon findet es der Gemeinderat «nicht sinnvoll», Regelungen zu einzelnen Lärmquellen ins Reglement aufzunehmen. Eine generelle Dispensation einzelner Lärmquellen sei nicht zulässig. Aus diesen Gründen empfiehlt der Gemeinderat dem Parlament die Ablehnung des Vorstosses.

hn, sda