Der bernische Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg und die stellvertretende Kantonsärztin Barbara Grützmacher.
Ruft dazu auf, auch bei Privatpartys stets Teilnehmerlisten anzufertigen: Frank Neff vom Corona-Sonderstab der bernischen Gesundheitsdirektion.
Maskenpflicht ab Montag auch im Kanton Bern – Fallzahlen steigen an
Der bernische Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg und die stellvertretende Kantonsärztin Barbara Grützmacher.
Ruft dazu auf, auch bei Privatpartys stets Teilnehmerlisten anzufertigen: Frank Neff vom Corona-Sonderstab der bernischen Gesundheitsdirektion.
Auch im Kanton Bern gilt ab kommenden Montag eine Maskenpflicht in Einkaufsläden, Bahnhöfen und anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Das hat der Regierungsrat am Mittwoch beschlossen. Er reagiert damit auf die steigenden Fallzahlen.
Lange Zeit seien die Zahlen im Kanton Bern unter dem nationalen Durchschnitt gelegen, sagte Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) vor den Medien. Deshalb habe man mit der Maskenpflicht bislang zugewartet. Nun erhoffe man sich eine Wirkung der Massnahme mit Beginn der kälteren Jahreszeit.
«Der Kanton Bern will die Risikopersonen und die erlangten Freiheiten schützen», sagte Schnegg. Die Hygienemasken dienten auch als äusseres Zeichen. Die ganze Bevölkerung sei aufgerufen, wachsam zu bleiben. «Es ist sehr wichtig, dass alle die Hygieneregeln einhalten und wenn immer möglich 1,5 Meter Distanz halten.»
Die Maskenpflicht gilt in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Darunter fallen Geschäfte und Einkaufszentren, aber auch Bahnhöfe sowie Poststellen, Museen, Theater, Bibliotheken, Verwaltungsgebäude und Gotteshäuser. In Restaurants darf die Maske nur abgelegt werden, wenn man am Tisch sitzt.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kitas sowie all jene Schulen, die der Aufsicht des Kantons unterstehen.
Die Maskenpflicht gilt vorerst bis Ende Januar 2021. «Solange wir keinen Impfstoff haben, werden wir von diesem Virus begleitet sein», sagte Schnegg. Der Regierungsrat werde die Entwicklung aufmerksam beobachten und die Massnahme bei Bedarf verlängern.
Sitzpflicht in Clubs und Restaurants
Als weitere Massnahme zur Eindämmung des Coronavirus hat der Regierungsrat beschlossen, dass für Gäste von Bars, Clubs und Restaurants eine Sitzpflicht gilt. Zudem wird die Zahl der Gäste in Bars, Clubs und Discos auf 300 Personen beschränkt.
Schnegg wies darauf hin, dass die Fallzahlen im Kanton Bern zuletzt stetig angestiegen sind. Am Mittwoch gab es mit 84 Erkrankten innert 24 Stunden den höchsten Stand seit Anfang April. In den letzten beiden Wochen haben sich durchschnittlich 41 Menschen pro Tag infiziert.
Die Mehrheit der Ansteckungen gebe es im Familien- und Freundeskreis, sagte die stellvertretende Kantonsärztin Barbara Grützmacher. Auch in Sportklubs und am Arbeitsplatz – besonders in den Pausenräumen – gebe es immer wieder Ansteckungen.
Aus den Altersheimen würden bislang noch wenige Fälle gemeldet, sagte Grützmacher weiter. Die Tendenz sei aber steigend. Sollten die Fallzahlen im Kanton weiter zunehmen, sei auch wieder mit mehr Todesfällen zu rechnen.
Veranstalter gefordert
Schnegg verhehlte nicht, dass er mit dem Ablauf der ersten Grossveranstaltungen seit 1. Oktober nicht vollends zufrieden ist. Er rief die Veranstalter von Anlässen mit mehr als 1000 Personen dazu auf, die Schutzkonzepte konsequent umzusetzen. Auch die Besucherinnen und Besucher seien gefordert. «Sie müssen die Regeln einhalten und die Veranstalter unterstützen.»
«Die Corona-Ampel steht immer noch auf Gelb», sagte Frank Neff vom Corona-Sonderstab der Gesundheitsdirektion. Das könne sich aber jederzeit ändern. Die Regierungsstatthalter könnten die Bewilligungen für Grossveranstaltungen zurückrufen, wenn die Schutzkonzepte nicht eingehalten würden.
Für Unmut sorgten bei den bernischen Behörden offensichtlich Bilder vom Heimspiel des BSC Young Boys am vergangenen Sonntag. Vor den Eingängen zum Stadion hatten sich die Menschen zeitweise gedrängt, und auf den Plätzen im Stadion waren die rund 11'000 Fans nicht optimal verteilt.
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