Planungsmehrwert Mehr Spielraum für Berner Gemeinden bei der Mehrwertabschöpfung

SDA

25.4.2019 - 11:05

Die bernischen Gemeinden sollen die Abschöpfung von Planungsmehrwerten auf Grundstücken flexibler handhaben können. Der bernische Regierungsrat hat die entsprechenden Regelungen im Baugesetz angepasst und die Vorlage zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.

Planungsmehrwerte entstehen dann, wenn ein Grundstück ein-, um- oder aufgezont wird. Die dadurch erzielte Wertsteigerung der Liegenschaft kann einer Abgabe unterworfen werden.

Bei der letzten umfassenden Änderung des Baugesetzes im Jahr 2016 wurden neue Bestimmungen zum Ausgleich von Planungsmehrwerten erlassen. Diese führten allerdings im Rahmen von Ortsplanungsrevisionen zu einer Flut von Einsprachen.

Ausgelöst wurde die Einspracheflut von einem Gesetzesartikel, wonach die Gemeinden Grundeigentümern spätestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage den Entwurf einer Abgabeverfügung vorlegen müssen. Viele Grundeigentümer waren daher der Ansicht, sie müssten ihre Interessen frühzeitig wahrnehmen und bereits während der Ortsplanungsrevision Einsprache erheben. Dies führte zu einer Verzögerung der Ortsplanungsrevisionen.

Korrektur gefordert

Das Kantonsparlament überwies in der Folge zwei Vorstösse, die eine Korrektur dieses «gesetzgeberischen Versehens» forderten. Die Vorlage stiess in der Vernehmlassung auf positive Echo, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.

Die Änderungen im Baugesetz sehen vor, dass die Gemeinden in bestimmten Fällen eigene Regelungen für die Abschöpfung von Planungsmehrwerten erlassen können. Dies betrifft etwa die Freigrenzen oder die Fälligkeit der Abgaben. Ausserdem wird das Verfahren für die Festlegung der Mehrwertabgabe leicht angepasst.

Die Vorlage hält sich laut Regierungsrat eng an die Aufträge aus den beiden Vorstössen. Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich in seiner Herbstsession behandeln.

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