Gebühren Mindestgebühren bei Berner Notaren sollen fallen

SDA

18.1.2019 - 10:46

Im Kanton Bern sollen Notariatsgebühren künftig nach Zeitaufwand berechnet werden. Diesen Systemwechsel schlägt die Berner Regierung mit der Änderung des Notariatsgesetzes vor. Die Vernehmlassung läuft bis Mitte April.

Die Gesetzesrevision geht auf parlamentarische Vorstösse im Berner Kantonsparlament zurück, die eine Aufhebung der Mindesttarife forderten. Auch der eidgenössische Preisüberwacher hatte die im interkantonalen Vergleich hohen Berner Notariatsgebühren immer wieder kritisiert.

Bislang wurden die Gebühren nach einem sogenannten Staffeltarif mit einer Minimal-, Mittel- und Maximalgebühr verrechnet. Neu soll der Zeitaufwand, der für eine Beurkundung "sachlich notwendig ist", das Hauptkriterium für die Festlegung der Gebühren sein, teilte der Kanton Bern am Freitag mit.

Die Stundenansätze sollen nach Personalkategorien differenziert und innerhalb einer Bandbreite in einer Verordnung festgelegt werden. Innerhalb dieser Bandbreite sollen die Notarinnen und Notare die Stundenansätze nach "pflichtgemässem Ermessen" festlegen können.

Mehr Freiheit bei der Organisation

Im Gegenzug will die Regierung mit der Gesetzesrevision die Organisationsvorschriften lockern. So sollen Notarinnen und Notare ihren Beruf nicht nur freiberuflich, sondern auch in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder in einer Bürogemeinschaft mit anderen Berufen ausüben können. Dies war bislang nicht erlaubt.

Neu sollen Notare auch Liegenschaften vermitteln dürfen, sofern sie die nötigen Ausstandspflichten beachten. Die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision dauert bis 17. April 2019. Die neuen Bestimmungen sollen 2021 in Kraft treten.

Fehlender Wettbewerb

Die Notariatsgebühren gaben im Kanton Bern immer wieder zu reden. Das aktuell gültige Notariatsgesetz stammt aus dem Jahr 2005. Schon damals wurde die Mindestgebühr kontrovers diskutiert.

Seither gab es immer wieder erfolglose Bestrebungen für einen Systemwechsel - bis der Grosse Rat im November 2015 überraschend eine Motion von SP, GLP, EVP und Grünen überwies - gegen den Willen von FDP und SVP.

Die knappe Ratsmehrheit geisselte die Notariatstarife als "staatlich geschütztes Revier" und erachtete es als stossend, dass Notariate dank staatlich garantierter Mindesttarife respektable Umsätze erzielten, ohne dass ein brancheninterner Wettbewerb stattfindet.

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