So gut wie rechtskräftigKein Rekurs gegen Moutier-Abstimmung eingegangen
hs, sda
30.4.2021 - 15:55
Der Wechsel von Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura ist so gut wie rechtsgültig. Jetzt verhindert einzig eine Formalität, dass das Resultat der Volksabstimmung recktskräftig wird.
Keystone-SDA, hs, sda
30.04.2021, 15:55
30.04.2021, 16:17
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Noch nicht am Ziel, aber einen Schritt weiter: Gegen die kommunale Abstimmung von Ende März über die künftige Kantonszugehörigkeit von Moutier BE ist beim Regierungsstatthalteramt des Berner Juras keine Beschwerde eingegangen. Die Stimmberechtigten hatten sich mit 2114 Ja- gegen 1740 Nein-Stimmen für den Kantonswechsel ausgesprochen.
Nur eine Formalität verhindert noch, dass das Resultat bereits rechtskräftig ist. Wie die zuständige Regierungsstatthalterin Stéphanie Niederhauser am Freitag mitteilte, geht es um eine bereits vor der Abstimmung eingereichte Beschwerde. Sie drehte sich um Aussagen einer Berner Grossrätin und wurde von Separatisten eingereicht.
Zwar haben die Urheber dieser Beschwerde Niederhauser aufgefordert, ihren Rekurs als zurückgezogen zu betrachten, wenn von berntreuer Seite keine Beschwerde eingeht. Doch muss Niederhauser die Urheber laut ihren Aussagen noch offiziell benachrichtigen und kann erst in etwa einer Woche die Beschwerde löschen.
Doch auch wenn das Resultat der Abstimmung vom 28. März rechtskräftig werden wird, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Dann folgen Verhandlungen zwischen den beiden Kantonen Bern und Jura.
Vorgesehen ist, ein interkantonales Konkordat zur Gebietsveränderung auszuarbeiten, welche der Wechsel Moutiers zum Kanton Jura bedeutet. Diesem Konkordat müssen die beiden Kantonsparlamente und das Stimmvolk der beiden Kantone zustimmen. Wird das Konkordat in beiden Kantonen angenommen, geht es zur Genehmigung an die Bundesversammlung.
Zwei Strafanzeigen eingegangen
Im Zusammenhang mit der Abstimmung vom 28. März sind bei der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland zudem zwei Strafanzeigen eingereicht worden. Der Informationsbeauftragte der bernischen Generalstaatsanwaltschaft, Christoph Scheurer, bestätigte am Freitag auf Anfrage eine entsprechende Meldung der Online-Ausgabe der «Berner Zeitung».
Scheurer sagte, die beiden Anzeigen seien recht umfangreich und er könne deshalb erst in der kommenden Woche sagen, was in den beiden Anzeigen alles geltend gemacht werde. Die Staatsanwaltschaft werde die Anzeigen nun prüfen.
Viel mehr Beschwerden vor vier Jahren
Schon im Jahr 2017 hatte sich das Stimmvolk von Moutier an einer Abstimmung für den Kantonswechsel ausgesprochen - damals allerdings viel knapper als Ende März dieses Jahres. Bei der bernischen Statthalterin gingen damals zahlreiche Beschwerden ein, von denen sie mehrere teilweise oder ganz guthiess.
Das bernische Verwaltungsgericht stützte später die Entscheide der Statthalterin. Rund um die Abstimmung von Juni 2017 habe es zu viele Unregelmässigkeiten gegeben. Das Abstimmungsresultat wurde aufgehoben und es kam zu einer Wiederholung des Urnengangs.