Coronavirus – Bern Nach neun Corona-Fällen: Berner Club darf wieder öffnen

SDA

5.8.2020 - 11:39

Darf wieder geöffnet werden: Der Berner Club Kapitel Bollwerk.
Darf wieder geöffnet werden: Der Berner Club Kapitel Bollwerk.
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der Berner Club «Kapitel Bollwerk» darf nach zehntägiger Zwangsschliessung wieder öffnen. Das Kantonsarztamt verlängert die Schliessungsanordnung nicht, wie die Gesundheitsdirektion am Mittwoch mitteilte.

Die Schliessung war am 25. Juli angeordnet worden, um nach mehreren Coronafällen im Club die Übertragungskette zu unterbrechen. Laut Kanton befanden sich rund 400 Personen in Quarantäne, davon neun Personen in Isolation. Sie waren aufgrund von Symptomen positiv auf Covid-19 getestet worden.

Der Club wird seinen Betrieb am kommenden Samstag wieder aufnehmen, wie die Betreiber mitteilten. Sie übten in einem Communiqué Kritik an der medialen Berichterstattung «mit boulevardesken Headlines» und einem «massiven Club/Kulturbashing».

Dabei habe der Club beweisen können, dass das Schutzkonzept funktioniere. Zudem sei die Zusammenarbeit mit den Behörden «vorbildlich» gewesen, und der Grossteil der betroffenen Gäste habe sich laut Contact Tracing «höchst kooperativ» verhalten.

Einen Fehler beim Wechsel der Gäste vom Restaurant zum Clubbetrieb habe man erkannt und den Prozess angepasst, schreiben die Betreiber weiter. Vor einigen Tagen war bekannt geworden, dass an den fraglichen Abenden doch nicht ganz alle Gäste erfasst worden waren.

Noch nicht alle Clubs erfasst

Die bernische Gesundheitsdirektion erinnerte am Mittwoch alle Bar- und Clubbetreiber im Kanton an ihre Pflichten: Die lückenlose Erfassung der Gäste liege in der alleinigen Verantwortung der Betreiber.

Zudem müssten sich alle Clubs und Bars über ein spezielles Online-Formular beim Kanton anmelden. Das haben bislang offenbar noch nicht sämtliche Betreiber gemacht.

Wer die Vorschriften nicht befolge, riskiere eine Strafanzeige gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz, betont die Gesundheitsdirektion. Die Registrierung sei unabdingbar, damit das Kantonsarztamt die Betriebe bei Bedarf innert kürzester Zeit erreichen könne.

Zurück zur Startseite