Abstimmung Nein-Komitee warnt vor «endlosen» Zwischennutzungen in Bern

zc, sda

1.11.2021 - 11:11

Aus dem Flyer des Nein-Komitees: Erleichterte Zwischennutzungen seien nachteilig auch für Anwohner, sagen die Gegner.
Aus dem Flyer des Nein-Komitees: Erleichterte Zwischennutzungen seien nachteilig auch für Anwohner, sagen die Gegner.
Keystone

In der Stadt Bern formiert sich Widerstand gegen die neuen Regeln für Zwischennutzungen, die am 28. November zur Abstimmung kommen. Die Vorlage sei unnötig, unlauter und ungerecht, kritisierte das Nein-Komitee am Montag.

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Zur Gegnerschaft gehören der Gewerbeverband KMU Stadt Bern ebenso wie der Hauseigentümerverband, der Handels- und Industrieverein Bern und Umgebung sowie GastroStadt Bern. Dass Zwischennutzungen in Bern längst zum Alltag gehörten und breit akzeptiert sind, bestreiten sie nicht.

Doch das hänge auch damit zusammen, dass die Zwischennutzer die Zonen- und Bauvorschriften einhalten oder eine Ausnahmebewilligung beantragen müssten. Zudem seien ihre Projekte zeitlich meist einigermassen begrenzt.

Mit der geplanten Teilrevision der Bauordnung ändere sich das alles. Störende Dauerprovisorien wie Wagenburgen, Materiallager, Entsorgungsplätze, Behelfscontainer, Hüttendörfer und andere experimentelle Bauten sollten für eine Dauer von fünf bis acht Jahren möglich werden – unter Umständen sogar bis zu zehn Jahren.

Das Nein-Komitee warnt auch vor Gastrobetrieben, die geltende Betriebsvorschriften auf ihre Art interpretieren und so die eingesessenen Quartierbeizen konkurrenzieren könnten.

«Willkürlich»

Zwischennutzer müssten nur noch eidgenössische und kantonale Vorschriften sowie Lärmvorschriften einhalten. Alle anderen Gemeindevorschriften, etwa zur Gebäudehöhe, zum Schutz des Ortsbildes und der Aaretal-Hänge, müssten nicht mehr beachtet werden – ebenso wenig die besonderen Vorschriften in der Altstadt.

Diese willkürliche Behandlung von Zwischennutzungen sei aus verschiedenen Gründen abzulehnen. So dürfe sich die Stadt Bern nicht herausnehmen, Nutzungen aller Art auf eigenen Terrains zu privilegieren, während sich Berner Gewerbe- und Gastrobetriebe weiterhin an alle Gemeindevorschriften halten müssten.

Sie müssten sonst künftig mit ungleichen Spiessen gegen kommerziell genutzte Dauerprovisorien kämpfen. Zudem würden legitime Einspracherechte von Anwohnern, Mietern und Hauseigentümern beschränkt, wenn es um langjährige Zwischennutzungen gehe.

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