Coronavirus – Bern Neue öV-Maskenpflicht wird in Region Bern gut eingehalten

SDA

6.7.2020 - 14:12

Seit Montagmorgen unabdingbares Accessoire in Zug und Bus: Die Gesichtsmaske.
Seit Montagmorgen unabdingbares Accessoire in Zug und Bus: Die Gesichtsmaske.
Source: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Fast alle Passagiere tragen in Berner Zügen, Trams und Bussen eine Maske. Das zeigte ein Augenschein am frühen Montagmorgen in zwei Berner S-Bahn-Zügen, einem Tram und einem Postauto.

Bis auf wenige Ausnahmen hielten sich alle Passagiere an die seit Montagmorgen geltende Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr (öV). Die Reise von Wohlen bei Bern nach Bern-Wankdorf via Bern-Bethlehem, Bern-Europaplatz und Bern Hauptbahnhof zeigte auch: Viele Menschen entfernen die Maske unmittelbar nach dem Aussteigen aus Bus, Tram oder Zug.

Am meisten Passagiere tragen sogenannte Chirurgenmasken aus Papier. Doch auch Stoffmasken waren zu sehen. Einzelne Personen hatten sich Schals als Maske über den unteren Teil des Gesichts gezogen.

Im Hauptbahnhof Bern verteilte eine junge Frau im Auftrag von «20 Minuten» eine Gratiszeitung zusammen mit Papiermasken. Das Angebot fand regen Zuspruch.

Momentaufnahme wird bestätigt

Das Resultat des Augenscheins am frühen Morgen wurde am Mittag von Mediensprecherinnen und Mediensprechern von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs bestätigt. Rolf Meyer von Berns städtischen Verkehrsbetrieben Bernmobil sagte auf Anfrage, die Maskenpflicht werde in den Bussen und Trams «sehr gut befolgt».

Gar «sehr, sehr gut befolgt» wurde die neue Vorschrift laut Fabienne Thommen in den Bussen und Zügen des Regionalverkehrs Bern-Solothurn (RBS). Stefan Dauner von der BLS sagte, «die überragende Mehrheit» der Pendlerinnen und Pendler habe am Montagmorgen in Zügen und Bussen dieses Unternehmens Masken getragen.

Das sei «sehr zufriedenstellend». Nur in wenigen Fällen habe das BLS-Personal Reisende auf die neue Pflicht aufmerksam machen müssen.

Wer keine Maske trägt, wird ermahnt

Der Bundesrat beschloss die Maskenpflicht vergangene Woche. Sie gilt für Personen ab zwölf Jahren. Laut dem Direktor des Bundesamts für Verkehr, Peter Füglistaller, handelt es sich bei der Maskenpflicht um eine Verhaltensanordnung.

Wer sich nicht daran halte, werde vom Personal ermahnt. Zeige sich ein Passagier renitent, könne gegen diese Person im Extremfall ein Bussenverfahren eingeleitet werden.

Darauf angesprochen sagten Rolf Meyer von Bernmobil und Fabienne Thommen vom RBS, wenn jemand in Trams, Bussen oder Zügen ohne Maske angetroffen werde, werde diese Person von den Angestellten gebeten, die Maske aufzusetzen. Das Personal könne die fraglichen Personen nötigenfalls auch auffordern, das Fahrzeug zu verlassen.

Durchsetzen könne ein Unternehmen des öffentlichen Verkehrs aber die Maskenpflicht nicht. Das sei wie bei einem ungültigen Billett, sagt Thommen: Notfalls müsse die Polizei hinzugezogen werden. Der RBS werde aber in den ersten Tagen der Maskenpflicht kulant handeln.

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