Geldspiel Neues bernisches Lotteriegesetz reif für Grossen Rat

SDA

7.11.2019 - 10:18

Geht's nach dem Regierungsrat, können Bernerinnen und Berner weiterhin Swisslos-Scheine ausfüllen. (Archivbild)
Geht's nach dem Regierungsrat, können Bernerinnen und Berner weiterhin Swisslos-Scheine ausfüllen. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Das neue bernische Lotteriegesetz, welches die Kantonsregierung im Februar in eine Vernehmlassung gab, ist reif für die Beratung im Grossen Rat. In der Vernehmlassung löste der Erlass nach Angaben der Kantonsregierung weitgehend positive Reaktionen aus.

Gestützt auf die Rückmeldungen hat der Regierungsrat einzelne Änderungen und Präzisierungen vorgenommen, wie er am Donnerstag mitteilte. Beispielsweise verzichtet er im Sinne einer pragmatischen Handhabung auf die Erhebung von Abgaben bei Kleinspielen wie Lottos, Tombolas und kleinen Pokerturnieren.

Zudem bleibt die Zuständigkeit des Bernjurassischen Rats bei der Vergabe von Lotterie- und Sportfondsgeldern von Gesuchen aus dem Berner Jura bestehen.

Die Berner Regierung legt ein neues kantonales Lotteriegesetz vor, weil der Bund Anfang dieses Jahres ein neues Geldspielgesetz in Kraft gesetzt hat. Nun müssen die Kantone ihre Gesetze anpassen.

Das neue kantonale Gesetz muss spätestens am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Es ist vorgesehen, dass der Grosse Rat es im Frühling 2020 in erster Lesung berät. Zuerst wird sich nun die Sicherheitskommission des Grossen Rats mit dem Erlass beschäftigen und ihn zuhanden des Gesamtparlaments vorberaten.

Bern soll bei «Swisslos» bleiben

Die Kantonsregierung unterbreitet dem Grossen Rat auch Beitrittsbeschlüsse zum nationalen und regionalen Geldspielkonkordat. Sie bilden die Grundlage für die beiden interkantonalen Geldspielanbieter «Swisslos» in der Deutschschweiz und im Tessin sowie «Loterie romande» in der Westschweiz und sollen angepasst werden.

Wenn der Kanton Bern in diesen interkantonalen Geldspielstrukturen eingebunden bleibe, stünden der Bevölkerung weiterhin attraktive Geldspiele auf einem hohen Schutzniveau zur Verfügung, schreibt der Regierungsrat.

Durch diese Teilnahme verfüge der Kanton Bern ausserdem heute über rund 50 Millionen Franken jährlich, um gemeinnützige Vorhaben in Bereichen wie Kultur und Sport zu unterstützen. Davon profitierten jedes Jahr Hunderte von Vereinen und Institutionen für ihre gemeinnützigen Vorhaben.

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