Nidau
Die Stadt Nidau hat neue Bestimmungen erarbeitet, die eine "massvolle Weiterentwicklung" im historischen Stadtkern möglich machen sollen. Die neue teilbaurechtliche Grundordnung Altstadt liegt bis am 10. November öffentlich auf.
Die bisherigen Nutzungs- und Baubestimmungen sind über 30 Jahre alt und entsprechen nach Ansicht der Stadtbehörden nicht mehr den aktuellen Verhältnissen und Bedürfnissen.
So hat die Stadt in mehreren Umgängen mit der Denkmalpflege und weiteren kantonalen Fachinstanzen neue Bestimmungen erarbeitet. "Es ist uns gelungen, die Voraussetzungen für eine Stärkung des Wohn- und Gewerbestandorts Altstadt zu schaffen und gleichzeitig den Schutz der historischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen zu verbessern", wird die Nidauer Stadtpräsidentin in einer Mitteilung des Gemeinderates vom Mittwoch zitiert.
Solarzellen auf Dächern
Eine der Herausforderungen bestand darin, dass bauliche Veränderungen das geschützte Ortsbild nicht beeinträchtigen dürfen. Gemäss der nun vorgeschlagenen Teilzonenplanung können Hausbesitzer ihre Dachräume zu Wohnzwecken ausbauen.
Gewerbebetriebe an der Hauptstrasse zwischen den Einmündungen der Weyermatt- und der Mittelstrasse erhalten die Möglichkeit, auf der Rückseite eingeschossige Anbauten zu erstellen. Auf den dahinter liegenden Parzellen am Stadtgraben wird der Bau von maximal viergeschossigen Gebäuden ermöglicht.
Dieses Entwicklungsgebiet ist als Zone mit Planungspflicht ausgeschieden, die Details werden zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Überbauungsordnung geregelt.
Redimensioniert wurde die ursprünglich vorgesehene "Wasserfront"-Bebauung an der Zihlstrasse am östlichen Rand der Altstadt, wie die Stadt weiter schreibt. Neu sind nur noch zweigeschossige Neubauten im mittleren Abschnitt zugelassen. Durch den Verzicht auf zusätzliche Attikageschosse verbessert sich die Sicht auf die Altstadt.
Gegenüber den früheren Plänen ebenfalls reduziert wurden die Möglichkeiten, Kleinbauten in den privaten Hinterhofgärten der Häuser östlich der Hauptstrasse und am Knettnauweg zu erstellen. Diese Grünzone soll als typisches Merkmal der Siedlungsstruktur erhalten.
Die Teilzonenplanung Altstadt schafft neu auch die Möglichkeit, Solaranlagen auf den Dächern zu installieren, sofern sie das Ortsbild nicht beeinträchtigen.
Zurück zur Startseite