Es bleibt dabei: Der Mann, der 2013 mit seinem Sohn in einem Spiezer Kinderheim den Leiter und dessen Frau umbrachte, muss lebenslänglich hinter Gitter. Das bernische Obergericht hat das Urteil der Vorinstanz in dieser Hinsicht bestätigt - aber die anschliessende Verwahrung aufgehoben.
Die Bluttat sorgte 2013 in der ganzen Schweiz für Entsetzen. Der Leiter eines privaten Kinderheims und dessen zufällig anwesende Freundin waren mit über hundert Messerstichen brutal ermordet worden.
Erst 18 Monate später konnte die Polizei zwei mutmassliche Täter festnehmen: einen Vater und seinen Sohn. Dieser hatte zehn Jahre vor der Tat einige Zeit in dem Spiezer Heim verbracht. Der Junge soll dort ungerecht bestraft worden sein.
Da der Sohn zur Tatzeit noch minderjährig war, unterstand er dem Jugendstrafrecht und stand somit nicht mit seinem Vater vor Gericht. Der Vater wurde von der ersten Gerichtsinstanz als treibende Kraft hinter der Bluttat gesehen und zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.
Der Sohn wurde vom Jugendgericht wenig später ebenfalls zur Höchststrafe verurteilt. Diese fällt nach Jugendstrafrecht allerdings mit vier Jahren Freiheitsentzug deutlich milder aus.
Während das Urteil des Sohnes rechtskräftig ist, hatte der Vater gegen seinen Urteilsspruch Berufung eingelegt. Er äussert sich nach wie vor nicht zur Tat. Seine Verteidigerin machte vor dem Obergericht geltend, der Sohn habe die Tat allein begangen. Der Vater sei erst in der Heimleiterwohnung aufgetaucht, als die Opfer schon tot gewesen seien.
Der als Auskunftsperson vor das Obergericht geladene Sohn versuchte vergangene Woche, alle Schuld auf sich zu nehmen. Doch seine Angaben hielt das Obergericht nicht für stimmig. Es bestätigte am Dienstag die Höchststrafe gegen den 49-jährigen Schweizer mit italienischen Wurzeln, hob aber die anschliessende Verwahrung auf.
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