Das bernische Obergericht überprüft am (heutigen) Donnerstag, ob die kleine Verwahrung eines heute 33-jährigen Straftäters erneut verlängert wird. Der Mann hatte 2004 vor einer Bieler Bar zwei Männer erstochen.
Für den Angriff in Biel war der Schweizer 2006 erstinstanzlich zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Doch wurde diese Strafe zugunsten einer ordentlichen Verwahrung aufgeschoben. Damals hiess es, der Mann leide an einer Persönlichkeitsstörung.
Da er dies nicht einsehe und nicht therapierbar sei, sei die Rückfallgefahr erheblich. Die öffentliche Sicherheit sei in schwerwiegender Weise gefährdet.
Das bernische Obergericht bestätigte 2008 den Schuldspruch wegen zweifacher vorsätzlicher Tötung und Raufhandels. Die Freiheitsstrafe reduzierte es auf zwölf Jahre. Statt eine ordentlichen Verwahrung wurde schliesslich gegen den Mann eine stationäre Massnahme gemäss Artikel 59 des Strafgesetzbuchs verhängt, eben die sogenannte kleine Verwahrung.
Bei den Opfern handelte es sich um einen 28-jährigen Spanier und einen 27-jährigen Schweizer. Im Lauf einer Schlägerei verletzte der Täter die beiden tödlich mit Messerstichen in den Rücken. Der Mann beteuerte vor erster und zweiter Instanz seine Unschuld.
Verlangt hat die Überprüfung der kleinen Verwahrung der Verurteilte. Er trat am Donnerstag vor Obergericht auf und sagte unter anderem, er habe seine kriminelle Vergangenheit hinter sich gelassen. Er halte sich heute an Regeln. Im Jahr 2004, zur Tatzeit, sei er überfordert gewesen.
Er habe schon unbegleitete Urlaube erhalten und in verschiedenen Jobs geschnuppert. Nun sei es an der Zeit, dass er einen weiteren Schritt tun könne und ausserhalb einer Strafanstalt in einem Wohnheim leben und einen Beruf erlernen könne. Dies bei weiteren Therapien und in einer Tagesstruktur, aber ohne Gitter.
Zur Diskussion steht eine Verlängerung der stationären Massnahme um drei Jahre. Das Obergericht dürfte den Entscheid im Verlauf des Nachmittags bekanntgeben.
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