Grosser Rat BEBerns Grosser Rat will Klimaschutzartikel in Kantonsverfassung
sr, sda
1.12.2020 - 15:46
Der bernische Grosse Rat will den Klimaschutz explizit in der Kantonsverfassung verankern. Er hat am Dienstag in erster Lesung einen neuen Artikel 31a genehmigt.
In diesem neuen Artikel steht gemäss jetziger Fassung, dass sich Kanton Bern und bernische Gemeinden aktiv für die Begrenzung der Klimaveränderung und deren nachteiliger Auswirkungen einsetzen. Sie leisten im Rahmen ihrer Kompetenzen den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050.
Kanton und Gemeinden stärken auch die Fähigkeit zur Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen der Klimaveränderung. Massnahmen zum Klimaschutz, heisst es im Artikel weiter, sind insgesamt auf eine Stärkung der Volkswirtschaft auszurichten und umwelt- sowie sozialverträglich auszugestalten.
Die Massnahmen enthalten Instrumente der Innovations- und Technologieförderung. Kanton und Gemeinden richten die öffentlichen Finanzflüsse auf eine klimaneutrale und gegenüber der Klimaveränderung widerstandsfähige Entwicklung aus.
Mit Finanzflüssen sind vor allem Vermögensanlagen gemeint, wie der Präsident der vorberatenden Kommission, Daniel Klauser, im Rat sagte.
Für SVP zu viel, für andere zu wenig
Die SVP-Fraktion wollte am Dienstag nicht auf den neuen Artikel eintreten. Grossräte aus ihren Reihen sagten, ein solcher Artikel sei unnütz und diene nur der Gewissensberuhigung. Selbstverantwortung sei gefragt. Besser wäre, wenn Umweltverbände nicht gegen jedes Kraftwerkprojekt Einsprache erheben würden.
Eine klare Mehrheit des Rats argumentierte aber, die Klimaveränderung sei eine Tatsache. Es brauche Gegenmassnahmen. Ein Verfassungsartikel stelle dafür die Grundlage dar. Mit 84 zu 54 Stimmen bei drei Enthaltungen versenkte der Rat den Nichteintretensantrag der SVP.
Grossrätinnen und Grossräte aus den Reihen der SVP stellten in der Folge zahlreiche Abänderungs-, Rückweisungs- oder Streichungsanträge – stets erfolglos.
Abgelehnt wurde auch ein Antrag der SP/JUSO/PSA-Fraktion, der Grünen und der Grünliberalen, die Zahl 2050 im neuen Artikel durch die Zahl 2040 zu ersetzen, also ambitionierter zu sein.
Hanspeter Steiner gab namens der EVP-Fraktion zu bedenken, das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050 zu erreichen, wäre bereits eine gute Sache. Bernhard Riem sagte namens der BDP-Fraktion, eine unrealistische Forderung gefährde den Artikel, sobald er dem Volk vorgelegt werde.
Der bernische Grosse Rat wird – wohl in der nächsten Session – eine zweite Lesung des neuen Verfassungsartikels vornehmen. Danach wird er, wie alle anderen Verfassungsänderungen, dem Volk vorgelegt.
Grüne als Initianten
Initianten des neuen Klimaschutzartikels sind die Grünen. Der Grosse Rat stimmte im Juni 2019 einer parlamentarischen Initiative aus ihren Reihen zu, in welcher ein solcher Artikel gefordert wurde. Der nunmehr genehmigte Artikel stammt aber von der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) des Grossen Rats.
Sie entwickelte Ende 2019/Anfang 2020 einen Textentwurf weiter, welchen die Grünen formuliert hatten. Die Grünen haben sich inzwischen hinter diese Version der BaK gestellt. Letztere orientiert sich in der Formulierung an der Gletscherinitiative, welche vor einem Jahr auf Bundesebene eingereicht wurde.
In einigen Kantonen sind derzeit Bestrebungen im Gange, die Kantonsverfassungen mit Klimaschutzartikeln zu ergänzen. So gab die Glarner Regierung im Februar bekannt, sie stimme einer entsprechenden Motion zu.
In der Waadt reichten die Grünen vor einem Jahr eine Volksinitiative ein mit dem Ziel, Kanton und Gemeinden bis 2050 klimaneutral zu machen. Im Kanton Zürich unterstützte der Kantonsrat im Januar eine parlamentarische Initiative zur Ergänzung der Kantonsverfassung vorläufig.
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