Der Kanton Bern lehnt eine generelle Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Ein- und Mehrfamilienhäusern ab. Eine entsprechender Vorstoss fand am Montag im Grossen Rat kein Mehrheit.
Die Motionärin Gabi Schönenberger (SP/Schwarzenburg) verwies auf die gesetzliche Installationspflicht in anderen Ländern. Bei Bränden seien die meisten Todesfälle auf eine Rauchvergiftung zurückzuführen. So könnte ein Rauchwarnmelder frühzeitig auf einen Brandausbruch hinweisen und Leben retten.
Die Ratsmehrheit folgte jedoch dem Argument der Regierung, wonach das Brandschutz-Niveau in der Schweiz bereits sehr hoch sei. Ein Obligatorium würde den Schutz nicht signifikant erhöhen, wie Studien zeigten. Die Gebäudeversicherung Bern unterstütze das Anbringen von Rauchwarnmeldern auf freiwilliger Basis.
Trotz Sympathie für das Anliegen wollte die Mehrheit aber keine zusätzlichen Vorschriften und lehnte den Vorstoss mit 105 zu 33 Stimmen ab.
Kein Handlungsbedarf bei Schutzschalter-Pflicht
Keinen Handlungsbedarf sah der Grosse Rat zudem bei den Anforderungen zur Installation von Fehlerstrom-Schutzschaltern in Nassräumen respektive in Altbauten. Das Parlament lehnte eine entsprechende Motion von Martin Aeschlimann (EVP/Burgdorf) mit 114 zu 25 Stimmen ab.
Die Regierung verwies in ihrer Antwort auf die bundesrechtlichen Vorschriften. Seit 2010 besteht demnach eine Schutzschalter-Pflicht in sämtlichen Räumen.
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