Die Regierungsstatthalterin des Berner Juras hat eine Abstimmungsbeschwerde gegen den Entscheid der Gemeinde Belprahon, beim Kanton Bern zu bleiben, abgelehnt. Belprahons Bürger entschieden sich im September 2017 mit lediglich sieben Stimmen Unterschied, beim Kanton Bern zu bleiben.
Wie Statthalterin Stéphanie Niederhauser am Mittwoch mitteilte, machten die Urheber der Beschwerde verschiedene organisatorische Mängel geltend. So hätten die Bürger Belprahons ihre Stimmcouverts nicht ins Dorf, sondern ans Bundesamt für Justiz schicken sollen.
Die Urne für die kommunale Abstimmung vom 17. September 2017 sei leicht zu verwechseln gewesen mit der Urne für die eidgenössische Abstimmung vom 24. September 2017. Schliesslich sei die Regularität der kommunalen Abstimmung nicht gewährleistet gewesen.
Dies, weil die - nicht beaufsichtigte - Urne so voll gewesen sei, dass nicht alle abgegebenen Stimmcouverts in die Urne gepasst hätten. Eingereicht hatten die Abstimmungsbeschwerde Projurassier aus dem bernjurassischen 300-Seelen-Dorf.
Niederhauser schreibt nun, den Angaben der Gemeinde Belprahon zufolge seien nie auf der Urne deponierte Abstimmungscouverts festgestellt worden. Die beiden Urnen seien klar zu unterscheiden gewesen und die Rüge zu den Modalitäten der brieflichen Stimmabgabe sei zu spät eingereicht worden.
Beschwerden gegen Abstimmungs-Vorbereitungshandlungen müssten spätestens zehn Tage nach deren Feststellung eingereicht werden. Insofern sei die Beschwerde in diesem Punkt unzulässig. Niederhauser bestätigt damit das Abstimmungsresultat. Das Statthalteramt hatte schon früher eine erste Beschwerde abgelehnt. Der neue Entscheid kann weitergezogen werden.
Appell der Berner Regierung
Die Juradelegation der Berner Kantonsregierung teilte am Mittwoch mit, die Berner Regierung nehme den Entscheid der Statthalterin zur Kenntnis. Sie erwarte von den Gemeindebehörden, dass diese alles daran setzten, den Zusammenhalt der Bevölkerung zu fördern.
Wie im benachbarten Moutier sorgte die kommunale Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit nämlich auch in Belprahon für Aufregung. Projurassier reichten nicht nur zwei Abstimmungsbeschwerden ein. Sie forderten auch eine Wiederholung des Urnengangs von September 2017 und wandten sich brieflich an Bundesrätin Simonetta Sommaruga.
Es sei nicht sinnvoll gewesen, die Abstimmung in Belprahon zu einem Zeitpunkt durchzuführen, in dem nicht klar gewesen sei, zu welchem Kanton der grosse Nachbar Moutier künftig gehöre.
Moutier-Beschwerden gutgeheissen
Die Gemeinde Moutier mit ihren gut 7500 Einwohnern entschied sich zwar schon im Juni 2017 zum Wechsel in den Kanton Jura, doch reichten danach zahlreiche Proberner Abstimmungsbeschwerden ein. Die bernjurassische Statthalterin hiess im vergangenen Herbst mehrere Beschwerden gut und annullierte den Urnengang von Juni 2017.
Gegen diesen Entscheid haben Projurassier Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem bernischen Verwaltungsgericht, eingereicht. Zu welchem Kanton Moutier künftig gehören wird, ist also weiterhin offen.
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