Laufen unbewilligte Kundgebungen aus dem Ruder, sollen die bernischen Gemeinden die Polizeikosten künftig an die Demo-Veranstalter und an einzelne Randalierer überwälzen können. Dieser Meinung ist der bernische Grosse Rat.
Er hat am Montagabend einen entsprechenden Passus im totalrevidierten Polizeigesetz gutgeheissen - gegen den Widerstand der Ratslinken, welche Grundrechte wie die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit in Gefahr sah.
Die Demo-Veranstalter könnten nicht verhindern, dass einzelne Teilnehmer randalierten. Deshalb dürfe man sie dafür auch nicht "bestrafen". Auch sei unklar, ob man dann bei den Randalierern die richtigen Übeltäter erwische oder einfach willkürlich einzelne Demonstranten herauspicke.
Bürgerliche und Mitte-Parteien beurteilten die Frage anders. Das Verursacherprinzip müsse auch bei gewalttätigen Demonstrationen gelten. Autos anzünden und Wände verschmieren seien schliesslich kein Grundrecht. Wenn die Veranstalter die Teilnehmer nicht im Griff hätten, müssten sie auch die finanzielle Verantwortung übernehmen.
Verhältnismässigkeit gefordert
Das Bundesgericht sei Anfang 2017 zum Schluss gekommen, dass dies zulässig sei. Die Lausanner Richter untersuchten damals die ähnlich lautende Luzerner Regelung. Sie schlossen eine Kostenüberwälzung nicht grundsätzlich aus, forderten aber eine verhältnismässige Ausgestaltung der Kostenauflage.
Was das genau heisst, wird der bernische Grosse Rat noch festlegen müssen. Zur Diskussion steht eine grundsätzliche Gebührenobergrenze von 10'000 Franken für Veranstalter und Randalierer. In besonders schweren Fällen dürfen es 30'000 Franken sein.
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