In der Stadt Bern sollen Zwischennutzungen künftig einfacher möglich sein. Der Berner Stadtrat brachte am Donnerstag die entsprechende Teilrevision der Bauordnung unter Dach. Am 28. November entscheidet das Stimmvolk.
In der zweiten Lesung ging es einzig noch um die Frage der maximalen Dauer von Zwischennutzungen. Die FDP/JF-Fraktion wollte diese Maximaldauer statt auf acht auf fünf Jahre beschränken. Die Mehrheit lehnte dies jedoch mit 50 gegen 17 Stimmen ab.
Die Teilrevision wurde schliesslich mit 53 zu 13 Stimmen angenommen. Aus Sicht von Gemeinderat und Stadtratsmehrheit können Erleichterungen von Zwischennutzungen im gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse sein. Dies dann, wenn Arbeitsplätze geschaffen, das kulturelle Leben bereichert oder Leerstände vermieden werden.
Heute entsprechen Zwischennutzungen häufig nicht den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften und benötigen deshalb eine Ausnahmebewilligung. Neu sollen für Zwischennutzungen unter bestimmten Voraussetzungen keine Ausnahmebewilligungen mehr erforderlich sein.
Die Zwischennutzung muss jedoch eine öffentliche Aufgabe erfüllen oder die betroffene Liegenschaft darf nicht mehr für die ursprünglich bewilligte Nutzung benötigt werden. Weiter dürfen nur bestehende Bauten umgenutzt oder leicht entfernbare Neubauten erstellt werden.