Im Gerangel zwischen Berner Regierung und Grossem Rat um die Finanzierung wichtiger Investitionsvorhaben ist eine Einigung in Sicht. Regierung und die Spitzenleute zweier Grossratskommissionen haben sich unter anderem darauf verständigt, die Schuldenbremse für die Investitionsrechnung anzupassen.
Erste Überlegungen gehen in die Richtung, dass bei der Anwendung dieser Bremse künftig auch Finanzierungsüberschüsse angerechnet werden, welche in Vorjahren erzielt wurden. Das teilte die Kantonsregierung am Donnerstag mit.
Bisher blickt die Schuldenbremse nach Angaben der Regierung nur in die Zukunft: Allfällige Finanzierungsfehlbeträge müssen in den Jahren nach dem Defizit auch dann kompensiert werden, wenn der Kanton in der Vergangenheit erhebliche Überschüsse erzielt hat und Schulden abbauen konnte.
Der Grosse Rat wird in der Sommersession eine Motion beraten, welche eine Anpassung der Schuldenbremse verlangt. Der Regierungsrat hat Annahme dieses Vorstosses beantragt. Sollte der Grosse Rat dem Antrag des Regierungsrates folgen, so wird dieser eine Vorlage zur Änderung der Kantonsverfassung erarbeiten.
Die Berner Regierung wollte den grossen Investitionsbedarf der kommenden Jahre ursprünglich mit Hilfe eines Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen absichern. Der Grosse Rat lehnte aber im Herbst des vergangenen Jahres das Gesetz ab, welches dafür die Grundlage gebildet hätte.
In der Folge trat eine Delegation der Kantonsregierung mit den Präsidien von zwei Grossratskommissionen in einen Dialog. Dieser Dialog ist nun «vorläufig abgeschlossen» worden, wie die Kantonsregierung in ihrer Mitteilung schreibt.
Zwei weitere Ansätze
Es gibt zwei weitere Vorschläge der Kantonsregierung und der beiden Grossratskommissionen zur Verbesserung der Situation. Der eine betrifft die Art und Weise, wie bestehende Gelder in Spezialfonds des Kantons Bern für die Finanzierung der Investitionsvorhaben verwendet werden könnten. Beim anderen geht es um die Priorisierung, Etappierung und Redimensionierung des Investitionsbedarfs.
Im Fall der Fondsgelder soll geprüft werden, ob bestehende Fonds nicht auf einmal aufgelöst werden könnten, sondern gestaffelt. Laut Kantonsregierung würde dies erlauben, einen Teil des Investitionsbedarfs zu finanzieren.
Im bernischen Fonds für Gewinnausschüttungen der Nationalbank liegen 250 Millionen Franken. Wird der Fonds am Ende seiner Gültigkeitsdauer 2023 nicht weitergeführt, fliesst dieses Geld nach Angaben der Regierung Ende 2023 einfach in die Erfolgsrechnung. Auch im Spitalinvestitionsfonds liegen 100 Millionen.
Bei der Redimensionierung des Investitionsbedarfs will der Regierungsrat die zuständigen Kommissionen des Grossen Rats einbeziehen.
Bis zu 900 Millionen pro Jahr
Den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen begründete die Berner Regierung seinerzeit mit der Aussage, es gehe um die Umsetzung der Vision 2030 für den Kanton Bern. Die Kantonsregierung wolle den Kanton mit Investitionen weiterbringen.
Diese häuften sich in den nächsten Jahren deutlich an. Der jährliche Investitionsbedarf steige von gut einer halben Milliarde im Jahr 2019 auf rund 900 Millionen Franken im Jahr 2024.
Die grossrätliche Finanzkommission (FiKo) entgegnete damals gestützt auf die Expertise einer Zürcher Staatsrechtlerin, mit dem Fonds würde der Kanton Bern die sich selbst auferlegte Schuldenbremse umgehen.
Verwendet werden sollten die Fondsgelder unter anderem für die geplante Konzentration von Standorten der Berner Fachhochschule in Bern und für den Bau eines Bildungscampus in Burgdorf.
In den Dialog mit der Regierung waren nun die Präsidien der grossrätlichen Finanzkommission und der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission involviert.
Die BDP des Kantons Bern teilte mit, aus ihrer Sicht hätte der Dialog weitergeführt werden müssen. Es sei unklar, wie die kantonale Baudirektion die vielen Investitionen bewältigen könne.
Zurück zur Startseite