Kantonsverwaltung Regierungsrat verteidigt neue Audio-Marke

hn, sda

13.3.2024 - 16:52

Das neue Audio-Signet des Kantons Bern sorgt für Gesprächsstoff im Grossen Rat. (Symbolbild)
Das neue Audio-Signet des Kantons Bern sorgt für Gesprächsstoff im Grossen Rat. (Symbolbild)
Keystone

Das neue akustische Erkennungssignet des Kantons Bern hat jüngst für Kritik gesorgt, namentlich die Kosten auf über 38'000 Franken geschätzt wurden. Im bernischen Grossen Rat hat die Regierung nun die neue Audio-Marke verteidigt.

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Der Oberwiler SVP-Grossrat Nils Fiechter wollte von der Regierung wissen, wie die aus seiner Sicht hohen Kosten mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar seien.

Der Regierungsrat liess Fiechter in seiner Antwort auf die einfache Anfrage wissen, dass sich die Kosten in drei Blöcke teilten. Ein Drittel sei für Grundlagenarbeit aufgewendet worden, also für die Strategie und Konzeption.

Ein zweites Drittel der Kosten sei für die Komposition, Produktion und Implementierung der Audio-Marke in verschiedenen Variationen aufgewendet worden. Die Musikbibliothek umfasse rund 50 Dateien. Ein letztes Drittel sei in Lizenzen geflossen, damit die Audio-Marke langfristig exklusiv dem Kanton Bern gehöre und er auch rechtlich abgesichert sei.

Insgesamt habe die Regierung stets bewusst darauf geachtet, dass sich die Kosten in einem vernünftigen und marktüblichen Rahmen bewegten.

Das öffentliche Erscheinungsbild des Kantons ist in Gestaltungsrichtlinien geregelt. Dort ist zum Beispiel festgelegt, wie das Logo aussieht, welche Schriftarten der Kanton verwendet, welche Farben oder welche Bildwelten.

Diese Richtlinien unterstützen die Kantonsverwaltung, wenn es darum geht, dass Broschüren, Präsentationen, Flyers, Plakate oder die Beschriftung von Gebäuden einheitlich zu gestalten. Der Kanton Bern soll als Absender auf den ersten Blick deutlich erkennbar sein.

Im Zeitalter digitaler Kommunikation würden vermehrt auch audio-visuelle Medienprodukte eingesetzt. Darum habe man das Segment erweitert. Auch die multimedialen Inhalte des Kantons sollten einheitlich gestaltet und der Absender erkennbar sein.