Kantonsverwaltung Regierungsrat will elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltung

hn, sda

28.10.2022 - 09:10

Der Kanton Bern soll flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltung einführen. Die entsprechenden Gesetzesänderungen gehen bis Ende Januar 2023 in die Vernehmlassung. (Symbolbild)
Der Kanton Bern soll flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltung einführen. Die entsprechenden Gesetzesänderungen gehen bis Ende Januar 2023 in die Vernehmlassung. (Symbolbild)
Keystone

Die Berner Kantonsregierung will in der Verwaltung flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr einführen. Damit müssen Eingaben, Verfügungen und Entscheide künftig nicht mehr von Hand unterzeichnet und per Post zugestellt werden.

Keystone-SDA, hn, sda

Die entsprechende Gesetzesänderung geht bis am 27. Januar 2023 in die Vernehmlassung, wie aus einer Mitteilung des Regierungsrats vom Freitag hervorgeht. Um gleich schon Nägel mit Köpfen zu machen, steht für die Vernehmlassung erstmals die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung.

Die neuen Regelungen im Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege lehnen sich stark an jene des Bundes an, so dass der elektronische Rechtsverkehr auf Bundes- und Kantonsebene nach einheitlichen Grundsätzen abläuft, hält der Regierungsrat weiter fest.

Wer professionell mit der Verwaltung beziehungsweise der Verwaltungsjustiz verkehrt, also etwa kantonale und kommunale Behörden oder die Anwaltschaft, wird zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet.

Der elektronische Rechtsverkehr soll über eine Plattform zur Übermittlung von Dokumenten laufen. Auf dieser müssen sich die Benutzerinnen und Benutzer mit einer sicheren Methode anmelden. Eine digitale Signatur der elektronischen Eingaben ist nicht erforderlich. Die Plattform stellt die Unveränderbarkeit der übermittelten Dokumente sicher.