Zweitwohnungen Regierungsstatthalter verzichtet auf Rüge gegen Grindelwald

pa, sda

11.10.2021 - 11:49

Eine aufsichtsrechtliche Anzeige hat für die Gemeinde Grindelwald keine Folgen. (Archivbild)
Eine aufsichtsrechtliche Anzeige hat für die Gemeinde Grindelwald keine Folgen. (Archivbild)
Keystone

Die Gemeinde Grindelwald habe die nötigen Lehren aus früheren Missständen bei den Zweitwohnungsregeln gezogen. Zu diesem Schluss kommt der Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli und gibt einer aufsichtsrechtlichen Anzeige einer Privatperson keine Folge.

Dies teilte Regierungsstatthalter Martin Künzi am Montag mit. Bei der Anzeige ging es um 142 Fälle, bei denen es zu Unregelmässigkeiten bei der Handhabung des sogenannten Erstwohnungsanteilplans (EWAP) gekommen sein soll. Die «SonntagsZeitung» machte die Fälle im Mai 2020 publik.

Künzi forderte darauf eine Stellungnahme der Gemeinde. Diese verwies auf die Aufarbeitung der 2008 vom Kanton Bern untersuchten Missstände. Damals waren zahlreiche Fehler bei der Einhaltung der EWAP-Vorschriften festgestellt worden. Der Gemeinderat habe in der Folge die nötigen Lehren gezogen und die Prozesse angepasst.

Die 142 beanstandeten Dossiers wurden sowohl von der Gemeinde wie auch vom Regierungsstatthalter nochmals überprüft. Demnach handelt es sich grösstenteils um Fälle, «die schon Jahre zurückliegen und die durch Behördenmitglieder und Mitarbeitende verantwortet wurden, die längst zurückgetreten sind bzw. die Stelle gewechselt haben», schreibt der Regierungsstatthalter.

Klärungsbedarf in zwei Fällen

Auch wenn einige der Fälle aus heutiger Sicht «kritisch» zu beurteilen seien, wäre es unverhältnismässig, rechtskräftige Entscheide der Gemeinde rund zehn Jahre später via Aufsichtsrecht aufzuheben.

«Baupolizeilicher Klärungsbedarf» besteht laut Regierungsstatthalter jedoch in zwei Fällen. Dort fehle für die Umnutzung als Hotel eine raumplanungsrechtliche Ausnahmebewilligung bzw. eine Baubewilligung. Darüber hinaus gibt die Aufsichtsbehörde der Anzeige keine weitere Folge.

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