Regierungsrat Ruhestandsrenten-Kürzung von Regierungsräten in Vernehmlassung

SDA

18.9.2020 - 10:13

Tritt eines der Mitglieder der Berner Kantonsregierung zurück oder wird abgewählt, könnte es künftig statt einer Ruhestandsrente zu einer befristeten Gehaltsfortzahlung kommen. Die Revision des Gesetzes zur Kürzung der Ruhestandsrenten ist in die Vernehmlassung gegangen. (Symbolbild)
Tritt eines der Mitglieder der Berner Kantonsregierung zurück oder wird abgewählt, könnte es künftig statt einer Ruhestandsrente zu einer befristeten Gehaltsfortzahlung kommen. Die Revision des Gesetzes zur Kürzung der Ruhestandsrenten ist in die Vernehmlassung gegangen. (Symbolbild)
Source: Keystone/ANTHONY ANEX

Im Kanton Bern sollen die Ruhestandsrenten von abtretenden oder abgewählten Regierungsräten gekürzt und zeitlich auf drei Jahre befristet werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Revision des Gesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Die Vernehmlassung der Revision des Gesetzes über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates dauert bis am 18. Dezember, wie der Berner Regierungsrat am Freitag mitteilte.

Anstatt einer Rente ist neu eine befristete Gehaltsfortzahlung für maximal drei Jahre nach dem Rücktritt oder einer Abwahl vorgesehen. Diese soll zudem auf maximal 65 Prozent des versicherten Verdienstes begrenzt werden.

Absicherung nach Austritt

Die dreijährige Gehaltsfortzahlung gewährleiste eine finanzielle Absicherung für die Zeit nach dem Austritt aus dem Regierungsrat, auch im Hinblick auf eine berufliche Neuorientierung, teilte der Regierungsrat mit. Die Fortzahlung sei gerechtfertigt, da die Regierungsratsmitglieder ihren bisherigen Beruf und die damit verbundene Sicherheit aufgegeben hätten.

Die Fortzahlung sei wichtig, damit der Kanton weiterhin fähige und geeignete Regierungsratsmitglieder gewinnen könne. Solche Fortzahlungen seien auch in der Privatwirtschaft für Führungskräfte im Fall eines Abgangs üblich, argumentierte der Regierungsrat.

Die Gesetzesrevision geht auf einen Vorstoss von Martin Egger (GLP/Frutigen) aus dem Jahr 2018 zurück. Er verlangte, dass die Ruhestandsrente in der heutigen Form abgeschafft wird. Der Grosse Rat hatte die Motion teilweise angenommen.

Im Kanton Bern sieht die aktuell gültige Regelung aus dem Jahr 2002 für Mitglieder der Berner Kantonsregierung nach ihrem Austritt eine Ruhestandsrente bis zum ordentlichen Pensionsalter vor. Die Kapitalabfindung oder Rente richtet sich dabei nach dem Lebensjahr sowie den Amtsjahren.

Die Rente wurde bislang nur gekürzt, wenn ein neues Erwerbseinkommen das frühere Regierungsratseinkommen übersteigt. Im Kanton Bern verdient ein Regierungsrat rund 270'000 Franken im Jahr.

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