Wetter Schifffahrt- und Badeverbot in Seen, der Aare und Kanälen

pa, sda

15.7.2021 - 16:09

Auch am Thunersee gilt ein Bade- und Schifffahrtsverbot.
Auch am Thunersee gilt ein Bade- und Schifffahrtsverbot.
Keystone

Die fünf Regierungsstatthalter Thun, Bern-Mittelland, Seeland, Biel und Oberaargau haben am Donnerstag ein allgemeines Verbot der Schifffahrt und des Badens in Seen, der Aare und im Zihlkanal erlassen.

Das Verbot gilt für den Thunersee, die Aare bis zur Solothurner Kantonsgrenze, den Wohlensee sowie den Bielersee, den Zihlkanal bis zur Einmündung Neuenburgersee sowie den Nidau-Büren-Kanal. Vom allgemeinen Badeverbot ausgenommen ist einzig der Bielersee.

Das Verbot der Schifffahrt gilt auch für Stand-Up-Paddling und Ähnliches. Weiterhin auf den betreffenden Gewässern verkehren dürfen Einsatzkräfte sowie Berufsfischer und Kursschiffe auf dem Nidau-Büren-Kanal gemäss Hochwasser-Fahrplan.

pa, sda