Grosser Rat BESchluss mit Ruhestandsrenten für Berner Ex-Regierungsmitglieder
sr, sda
7.9.2021 - 09:47
Im Kanton Bern erhalten künftig aus der Kantonsregierung abgetretene Regierungsmitglieder keine Ruhestandsrente mehr. Stattdessen werden sie Anrecht haben auf eine befristete Gehaltsfortzahlung.
Keystone-SDA, sr, sda
07.09.2021, 09:47
07.09.2021, 10:15
SDA
Der bernische Grosse Rat hat am Dienstag das Gesetz über die finanziellen Leistungen an Mitglieder des Regierungsrats entsprechend abgeändert. Eine zweite Lesung gibt es nicht mehr; der Grosse Rat entschied, das Geschäft in einem einzigen Durchgang zu revidieren.
Neu maximal 65 Prozent
Heute haben zurückgetretene oder abgewählte Regierungsmitglieder Anspruch auf eine Ruhestandsrente – unabhängig vom Alter zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Das schien dem Grossen Rat nicht mehr zeitgemäss. Im November 2018 gab er der Kantonsregierung den Auftrag, eine Gesetzesrevision auszuarbeiten.
Die «fürstliche Unterstützung» von Alt-Regierungsräten sei angesichts von Sparanstrengungen der öffentlichen Hand nicht nachvollziehbar, sagte damals Motionär Martin Egger (GLP/Frutigen).
Neu sollen nun die Ex-Regierungsmitglieder während maximal drei Jahren 65 Prozent des ordentlichen Gehalts eines Regierungsmitglieds erhalten.
Es sei sinnvoll, Regierungsmitgliedern die Zeit unmittelbar nach ihrem Austritt aus dem Siebner-Gremium finanziell abzusichern, schrieb die Kantonsregierung dem Grossen Rat. Das gewährleiste eine gewisse Unabhängigkeit in der Amtsführung.
Bekämen abgewählte Regierungsmitglieder kein Geld nach der Abwahl, bestünde die Gefahr, dass Regierungsmitglieder ihr Amt auch mit Blick auf das eigene wirtschaftliche Fortkommen ausübten. Das sei aus staatspolitischen Gründen nicht erwünscht.
Eine finanzielle Absicherung für die Zeit nach dem Ausscheiden stelle auch einen angemessenen Ausgleich für die Übernahme der mit dem Amt einhergehenden Risiken ein.
Viele Regierungsmitglieder betrachteten ihre Karriere heute aber nach Ausscheiden aus dem Amt nicht als beendet. Sie erschlössen sich neue Tätigkeitsfelder. Diesem Umstand trägt in den Augen des Regierungsrats die neue, befristete Gehaltsfortzahlung zu 65 Prozent Rechnung.
Regelung greift ab Mitte 2026
Im Grossen Rat war die Revision bis auf einen Aspekt unbestritten. Einziger Diskussionspunkt war, welche Übergangsregelung gelten soll. Die Kantonsregierung schlug vor, die neue Regelung erst auf jene Regierungsmitglieder anzuwenden, welche in der Legislatur 2023-2026 neu in die Kantonsregierung eintreten.
Das entspreche der Regelung anderer Kantone, welche ihre Gesetzgebung in diesem Bereich kürzlich angepasst hätten, gab sie an.
Die GLP fand aber, das sei weit übertrieben. «Grob geschätzt» greife die vom Regierungsrat vorgeschlagene Regelung etwa ab 2034, sagte Fraktionssprecher Casimir von Arx (Köniz) im Rat. «Was würde das für einen Eindruck machen?» Die GLP schlug vor, die von der Regierung vorgeschlagene Übergangsregelung zu streichen oder aber auf Ende Mai 2026 zu beschränken.
Auch die SVP-Fraktion fand, der Regierungsvorschlag sei zu grosszügig. Wie die GLP in deren Eventualantrag schlug sie vor, die Übergangsregelung sei auf einen Zeitpunkt nach den übernächsten Regierungsratswahlen, auf Ende Mai 2026, zu beschränken.
Das sei ein Kompromissvorschlag, sagte Sprecher Fritz Wyss (Wengi), und sorge für Gleichbehandlung der Regierungsmitglieder in vier Jahren. Die SVP setzte sich mit diesem Antrag durch.
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