E-ZigarettenSeparate Vorlage für Ausdehnung des Jugendschutzes bei E-Zigaretten
SDA
7.2.2020 - 09:55
Die Berner Kantonsregierung will den Jugendschutz möglichst rasch auf E-Zigaretten ausdehnen. Sie beharrt deshalb darauf, die entsprechende Gesetzesänderung in einer separaten Vorlage zu behandeln, statt sie mit einer anderen zu verknüpfen.
Im vergangenen Mai hatte der Regierungsrat eine Revision des Handels- und Gewerbegesetzes in die Vernehmlassung geschickt, mit der zwei Ziele verfolgt werden. Zum einen geht es um flexiblere Ladenöffnungszeiten und bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe, zum anderen um die Ausdehnung des Jugendschutzes auf E-Zigaretten.
In der Vernehmlassung zeigte sich, dass die Ausdehnung des Jugendschutzes unbestritten ist, die Ladenöffnungszeiten jedoch sehr kontrovers diskutiert werden. Die Regierung kündigte daraufhin an, die Revision aufzuteilen und zuerst die unbestrittene Ausdehnung des Jugendschutzes anzugehen.
Doch die Finanzkommission drängte darauf, nicht nur beim Jugendschutz vorwärts zu machen, sondern auch bei den Ladenöffnungszeiten. Die beiden Gesetzesänderungen sollten, wie ursprünglich geplant, gemeinsam vors Parlament kommen.
Referendum absehbar
Der Regierungsrat hingegen bleibt hart. Es sei davon auszugehen, schreibt er in einer Mitteilung vom Freitag, dass gegen die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten das Referendum ergriffen werde. Durch eine allfällige Volksabstimmung würde auch die Ausdehnung des Jugendschutzes verzögert.
Wenn die unbestrittene Gesetzesänderung zum Jugendschutz diesen Frühling in einer separaten Vorlage vom Parlament verabschiedet werde, könne sie bereits im Herbst in Kraft treten.
Der Regierungsrat betonte in seiner Mitteilung ausserdem, dass er die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten keinesfalls auf die lange Bank schiebe. Die Arbeiten für eine separate Vorlage seien bereits angelaufen.
Die Ausdehnung des Jugendschutzes auf E-Zigaretten geht auf einen Vorstoss von EVP-Grossrat Ruedi Löffel zurück. Der Grosse Rat überwies den Vorstoss im November 2018.
Die Motion fordert, dass für E-Zigaretten die gleichen Regeln gelten wie für herkömmliche Raucherwaren. Die Abgabe und der Verkauf von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Zudem gelten für E-Zigaretten neu ein Werbeverbot sowie die Bestimmungen zum Schutz vor Passivrauchen.
Unter diese Vorschriften fallen neben Tabakprodukten zum Erhitzen auch pflanzliche Rauchprodukte wie Kräuter- oder Hanfzigaretten mit geringem THC-Gehalt sowie Schnupf- und Kautabak.
Sucht Schweiz warnte Anfang Februar vor der grösser werdenden Vielfalt an potenziell suchterzeugenden Produkten. Exemplarisch zeig sich dies beim wachsenden Angebot Nikotinprodukte, etwa in Form von Tabakerhitzern oder Mundtabak.
Zu Grossvaters Zeiten war der klassische Kautabak weit verbreitet. Weil man häufig ausspucken musste, kam er aus der Mode. Seit einigen Jahren erlebt der «Schigg» wieder eine Renaissance. Er kommt nun aber meist in kleinen Beutelchen, die unter die Lippen gepresst werden und wird «Snuns» genannt.
Raucher von E-Zigaretten inhalieren den Dampf einer nikotinhaltigen Flüssigkeit, die erhitzt wird. «Dampfen» gilt landläufig als weniger schädlich als rauchen.
Verbote in mehreren Kantonen
US-Forscher kamen im Rahmen einer zweijährigen Studie zum Schluss, dass «Dampfer» ein leicht erhöhtes Risiko für Lungenkrankheiten haben. Deren Wahrscheinlichkeit zu erkranken, war um rund 30 Prozent höher als für abstinente Menschen. Bei Tabakrauchern war die Wahrscheinlichkeit um etwa 150 Prozent höher. Den Einfluss von E-Zigaretten auf das Krebsrisiko haben die Forscher nicht untersucht.
In der Schweiz haben die Kantone Basel-Landschaft, Genf und Wallis den Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige verboten. E-Zigaretten würden die Jugendlichen in eine Gewohnheit treiben, die sie sehr oft zum Rauchen führe, so die Begründung.
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